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Anlage V Werbungkosten

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    Anlage V Werbungkosten

    Anlage V Werbung/Betriebskosten Kann ich in der Anlage V auch Kleinreparaturen oder Büromaterial (Kosten für Mietverträge) eintragen? Wenn ja wo?

    #2
    AW: Anlage V Werbungkosten

    Reparaturen gehören zum Erhaltungsaufwand (Zeile 39 oder 40), Büromaterial gehört zu den Verwaltungskosten (Zeile 47).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V Werbungkosten

      Danke schön

      - - - Aktualisiert - - -

      Wie funktioniert das bei möblierter Vermietung. Geht das auch unter Erhaltungsaufwand? Muss das extra vermerkt werden?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V Werbungkosten

        Zitat von biwei Beitrag anzeigen
        ...

        Wie funktioniert das bei möblierter Vermietung. Geht das auch unter Erhaltungsaufwand? Muss das extra vermerkt werden?
        Warum sollte das dort anders sein?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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