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Hilfe bei der Steuererklärung...

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    #16
    AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nur als Hinweis:

    Was die Unterstützung von Verwandten im Ausland angeht, werden Barzuwendungen nur bei Ehegatten anerkannt, für Elternteile muss dass über eine Überweisung erfolgen,
    sonst fällt das unter den Tisch. Das finde ich auch richtig!

    Das mit der Wohnung würde ich jetzt nicht so streng sehen, wie mancher hier! Wenn der Sohn ALG 1 bekommen hat, muss das nicht alles kostenlos sein.
    Danke, das wusste ich nicht und weiß nun wieder etwas mehr. Werde mal aber das Dokument mit einlegen und vllt. akzeptieren die es ja, falls nicht, ist das auch ok.
    Mit der Wohnung war es so, dass er leider auf Hartz IV schon war und nicht bei ALG1 gewesen ist.

    Danke nun sind alle Fragen beantwortet und kann sogar geschlossen werden

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      #17
      AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

      Hallo,

      >>>Das mit der Wohnung würde ich jetzt nicht so streng sehen, wie mancher hier! Wenn der Sohn ALG 1 bekommen hat, muss das nicht alles kostenlos sein.

      Sehe ich ja auch nicht streng, und natürlich muss das nicht kostenlos sein. Aber beispielsweise müssen Eltern eines Azubis den Anteil an den Lebenshaltungskosten den sie von ihm bekommen auch nicht versteuern, und das bleibt auch später so, egal wie alt (Familie ist und bleibt Familie).
      Ergo kann man sich den ganzen Aufwand sparen (und damit auch die Steuern).

      Daher hatte ich einfach mal nach dem Sinn gefragt (und übrigens keine logische Antwort erhalten), vielleicht gibt es ja einen Grund den ich nicht sehe.


      >>>ist m.E offensichtlich
      Zitat TE: denn ich will natürlich wie jedermann versuchen das "Bestmögliche" herausholen.

      Eben. Und das Bestmöglich ist imho hier nun mal das Weglassen.
      Aber gut, der Fragesteller möchte ja anscheinend keine solche Hilfe (obwohl er sogar extra danach gefragt hatte).

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 25.06.2018, 22:51.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #18
        AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        >>>Das mit der Wohnung würde ich jetzt nicht so streng sehen, wie mancher hier! Wenn der Sohn ALG 1 bekommen hat, muss das nicht alles kostenlos sein.

        Sehe ich ja auch nicht streng, und natürlich muss das nicht kostenlos sein. Aber beispielsweise müssen Eltern eines Azubis den Anteil an den Lebenshaltungskosten den sie von ihm bekommen auch nicht versteuern müssen, und das bleibt auch später so, egal wie alt (Familie ist und bleibt Familie).
        Ergo kann man sich den ganzen Aufwand sparen (und damit auch die Steuern).

        Daher hatte ich einfach mal nach dem Sinn gefragt (und übrigens keine logische Antwort erhalten), vielleicht gibt es ja einen Grund den ich nicht sehe.


        >>>ist m.E offensichtlich
        Zitat TE: denn ich will natürlich wie jedermann versuchen das "Bestmögliche" herausholen.

        Eben. Und das Bestmöglich ist imho hier nun mal das Weglassen.
        Aber gut, der Fragesteller möchte ja anscheinend keine solche Hilfe (obwohl er sogar extra danach gefragt hatte).

        Stefan
        Hallo,

        der TE ging ja davon aus (seine Angaben), dass er die Kosten incl. Zinsen, Afa, u.s.w, für das gesamte Haus absetzen könne
        und nicht nur den Anteil des vermieteten Zimmers.
        Wobei bei AlgII (siehe TE) fast das gesamte Geld in die Miete fließt.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

          Wobei bei AlgII (siehe TE) fast das gesamte Geld in die Miete fließt.
          Hallo FIGUL,

          ich glaube, das siehst du falsch!

          Hartz IV Leistungen sehen neben dem Regelsatz auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) nach § 22 SGB II vor.
          Die Höhe der als angemessen anzuerkennenden Kosten richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen.

          Und wenn da 300,00 € monatlich zusätzlich geflossen sind, wovon ich ausgehe, dann muss das vom Vermieter auch versteuert werden. Das Finanzamt wird das nur dahingehend prüfen, ob weniger als 66 Prozent der
          ortsüblichen Marktmiete verlangt wurden und für diesen Fall die anteiligen Werbungskosten nochmals kürzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Hallo FIGUL,

            ich glaube, das siehst du falsch!

            Hartz IV Leistungen sehen neben dem Regelsatz auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) nach § 22 SGB II vor.
            Die Höhe der als angemessen anzuerkennenden Kosten richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen.

            Und wenn da 300,00 € monatlich zusätzlich geflossen sind, wovon ich ausgehe, dann muss das vom Vermieter auch versteuert werden. Das Finanzamt wird das nur dahingehend prüfen, ob weniger als 66 Prozent der
            ortsüblichen Marktmiete verlangt wurden und für diesen Fall die anteiligen Werbungskosten nochmals kürzen.
            Hallo,

            Vorausgesetzt, es existiert ein Mietvertrag.
            Sonst gibt es nichts.
            Aber das driftet allmählich ab

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #21
              AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Vorausgesetzt, es existiert ein Mietvertrag.
              Sonst gibt es nichts.
              Aber das driftet allmählich ab

              Gruß FIGUL
              ins Sozialrecht!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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