Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Hallo zusammen,

    hänge bisschen am Schlauch -.-

    Mache die Steuer-Erklärung 2017 für meine Freundin.
    Diese wurde während Ihrer Elternzeit (Sohn geboren 2016) gekündigt und bekam eine Abfindung fürs Jahr 2017. So weit so gut.
    Also Sie hatte als Bruttolohn 2017 NUR die Abfindung, sonst nichts. Ergo hatte Sie auch keinerlei Vorsorgeaufwendungen in dem Jahr?!

    Mir gehts aber hauptsächlich um Anlage AV. Trag ich in Zeile 10 (Beitragspflichtige Einnahmen 2016) einfach eine ,,0" ein? In Ihrer Meldung zur Sozialversicherung 2017 steht auch nichts.

    Ich hab das Gefühl das ist nicht ganz richtig.

    Muss ich eig. sonst noch was beachten wg. der Abfindung? Hab alles wie auf der Lohnsteuerbescheinigung abgetippt.

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Hallo Fileski,

    wegen der Anlage AV wie wäre es denn mit Zeile 12 Entgeltersatzleistungen 2016 und du trägst das Elterngeld ein. In den Zeilen 10 bis 18 muss ein Eintrag erfolgen.

    Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung alles abgetippt hast, kannst du eigentlich nichts falsch machen.
    Wenn deine Freundin keine Beiträge zur KV und PV in 2017 gezahlt hat, kannst du nichts eintragen bei Vorsorgeaufwendungen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

      Zitat von Fileski Beitrag anzeigen
      hänge bisschen am Schlauch -.-
      Hoffe Du stehst jetzt nicht mehr in der Luft

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

        Zitat von Fileski Beitrag anzeigen
        Also Sie hatte als Bruttolohn 2017 NUR die Abfindung, sonst nichts. Ergo hatte Sie auch keinerlei Vorsorgeaufwendungen in dem Jahr?!

        Mir gehts aber hauptsächlich um Anlage AV. Trag ich in Zeile 10 (Beitragspflichtige Einnahmen 2016) einfach eine ,,0" ein? In Ihrer Meldung zur Sozialversicherung 2017 steht auch nichts.
        Bei der Anlage AV müssen immer die Einnahmen aus dem Vorjahr erfasst werden (wie es in dem Klammerzusatz auch zutreffend steht).
        Daher ist es für die Anlage AV 2017 vollkommen egal, ob *in 2017* beitragspflichtige Einnahmen erzielt wurden. Wichtig ist, was in 2016 (vor Beginn der Elternzeit) war.
        Nur wenn auch in 2016 keine Einnahmen bezogen wurden (das geht aus dem Beitrag nicht eindeutig hervor), wäre ein "0" tatsächlich richtig.

        In Zeile 12 kommt übrigens NICHT das Elterngeld (und meiner Meinung nach auch nicht das Mutterschaftsgeld), da beide nicht sozialversicherungspflichtig sind.
        Zumindest das Elterngeld ist auch in der Ausfüllhilfe ausdrücklich von einer Eintragung ausgenommen.
        Zuletzt geändert von Sabre; 29.06.2018, 12:19.

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          In Zeile 12 kommt übrigens NICHT das Elterngeld (und meiner Meinung nach auch nicht das Mutterschaftsgeld), da beide nicht sozialversicherungspflichtig sind.
          Zumindest das Elterngeld ist auch in der Ausfüllhilfe ausdrücklich von einer Eintragung ausgenommen.
          Hallo Sabre,

          danke für die Richtigstellung, habe ich glatt übersehen.
          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

            Ich danke euch recht herzlich, hilft mir auf jeden Fall weiter

            Kommentar


              #7
              AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Hoffe Du stehst jetzt nicht mehr in der Luft
              nee wenn dann steh ich in der Luft und hänge am Schlauch

              Kommentar


                #8
                AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung alles abgetippt hast, kannst du eigentlich nichts falsch machen.
                Wenn deine Freundin keine Beiträge zur KV und PV in 2017 gezahlt hat, kannst du nichts eintragen bei Vorsorgeaufwendungen.

                Tschüß
                Gerade in dem Fall lassen sich aber evtl. Kranken-Zusatzversicherungen sowie BU-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendungen tatsächlich absetzen.
                Und bei der LstB sollte man darauf achten, dass die Abfindung dort auch tatsächlich unter Nr. 10 oder 19 aufgeführt ist.
                mfg. - Kent

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

                  Sorry, aber ich hab leider noch eine Frage

                  Und zwar bin ich aufgrund der Abfindung von einer Steuernachzahlung ausgegangen.

                  Nun der Schock bzw. meine Verwirrung nach der Steuerberechnung:

                  Festgesetzt werden: ca. 1.000
                  Steuerabzug vom Lohn: ca. - 4000
                  verbleibende Steuer:ca -3000

                  Bin leicht verwirrt. Ein Minus bedeutet doch Guthaben beim FA?!

                  Hab nun alles von der LohnStBesch. abgetippt.

                  Hat das was mit der Abfindung zu tun?
                  In Zeile 3 und 19 stehen dieselben Beträge.
                  Des Weiteren steht in Zeile 4-5 und 10-13 etwas

                  Kennt sich vll. jemand mit Abfindungen aus? Es kann doch unmöglich sein, dass sie trotz Eltern- und Kindergeld soviel rausbekommt?
                  Oder müssen wir das zahlen?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

                    Das mit der hohen Erstattung ist schon plausibel. Der AG hat die Abfindung beim Lohnsteuerabzug nicht ermäßigt besteuert, deshalb auch der Eintrag unter Nummer 19.

                    Warum allerdings unter 10 - 13 auch etwas steht, kann ich nicht nachvollziehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

                      Ich ergänze die vorstehende Antwort speziell wegen des Elterngeldbezugs vorsichtshalber noch um folgenden Hinweis:

                      Ob die Voraussetzungen für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vorliegen, entscheidet letztlich das Finanzamt.

                      In der Steuervorausberechnung von ElsterFormular wird immer davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen vorliegen, aber diese Vorausberechnung ist nur ein unverbindlicher Service!

                      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

                      https://www.jurion.de/gesetze/estr_2...1/?q=&widget=1
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

                        Gerade wenn neben der (begünstigten) Abfindung nur sehr geringe sonstige (laufende) Einkünfte vorliegen, wirkt sich diese nachträgliche ermäßigte Besteuerung oft sehr stark aus.

                        Eine Abfindung, die vom Arbeitgeber voll versteuert wurde, aber tatsächlich nur ermäßigt zu besteuern ist, führt i. d. R. immer zu einer Erstattung (bzw. Steuerminderung).
                        Was in diesem Fall zu einer Nachzahlung hätte führen können ist das Elterngeld durch den Progressionsvorbehalt.

                        Mit der Erklärung sollten am besten direkt alle Unterlagen zu der Abfindung (Verträge mit dem Arbeitgeber hierüber etc.) eingereicht werden (auch wenn dazu in 2017 keine Verpflichtung mehr besteht). Im Zweifelsfall wird das Finanzamt die sowieso anfordern, um prüfen zu können, ob tatsächlich eine Begünstigung vorliegt.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

                          Okay, vielen Dank für eure Mühen

                          Ich werde mal die Steuererklärung abgeben und das Beste hoffen.
                          Können es echt gut gebrauchen

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X