Zitat von Charlie24
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Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften
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AW: Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften
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AW: Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften
Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2016 gesondert festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist in der Erklärung für 2017 überhaupt nicht anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt.
Ansonsten sind die Zeilen 96–107 für die Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts vorgesehen.
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Natürlich sind Verluste auch bei der Gewerbesteuer vortragsfähig. Einschränkungen gibt es bei Veränderungen auf der Ebene der Gesellschafter durch Wechsel.
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Meiner Meinung nach sind die Verluste nur bei der Einkommensteuer vortragsfähig. Ansonsten, hast Du schon mal das Wort Verlust in die Indexsuche der Programmhilfe eingegeben?
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Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften
Meine Frau und ich haben eine Ehegatten-GbR mit vortragsfähigen Verlusten (je 50%) aus 2016. Wo werden diese denn in der Gewerbesteuererklärung 2017 eingetragen?Stichworte: -
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