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Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ansonsten sind die Zeilen 96–107 für die Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts vorgesehen.
    Da fehlt noch ein "nicht". In den Zeilen geht es um die Kürzung des Verlustvortrags (bzw. um besondere Anträge für Körperschaften, damit die Kürzung doch nicht vorgenommen wird).

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften

    Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2016 gesondert festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist in der Erklärung für 2017 überhaupt nicht anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt.

    Ansonsten sind die Zeilen 96–107 für die Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts vorgesehen.

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  • netzfetzer
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften

    Natürlich sind Verluste auch bei der Gewerbesteuer vortragsfähig. Einschränkungen gibt es bei Veränderungen auf der Ebene der Gesellschafter durch Wechsel.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften

    Meiner Meinung nach sind die Verluste nur bei der Einkommensteuer vortragsfähig. Ansonsten, hast Du schon mal das Wort Verlust in die Indexsuche der Programmhilfe eingegeben?

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  • Verlustvortrag Gewerbesteuer 2017 bei Personengesellschaften

    Meine Frau und ich haben eine Ehegatten-GbR mit vortragsfähigen Verlusten (je 50%) aus 2016. Wo werden diese denn in der Gewerbesteuererklärung 2017 eingetragen?
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