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Das ist schon immer so. Bisher werden zu Steuervorauszahlungen keine Bescheinigungen bereitgestellt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Sinn würde es allerdings machen, wenn man die Vorauszahlungen wenigstens in das Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung
eintragen könnte, damit sie bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden. Bei jeder kommerziellen Software geht das, bei den Programmen
der Steuerverwaltung nicht. Da muss man sich mit einer zusätzlichen Lohnsteuerbescheinigung behelfen, die man vor dem Versand wieder
entfernen muss. Komfort sieht anders aus!
Freundliche Grüße
Charlie24
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das dürfte doch wirklich kein Problem sein, die Vorauszahlung mit Schmierzettel und Bleistift, Taschenrechner (wenn es mit Kopfrechnen nicht klappt) abzuziehen, oder?
Da gibt es andere Baustellen in Mein Elster/Formular
Taschenrechner (wenn es mit Kopfrechnen nicht klappt) abzuziehen,
Natürlich, das ist aber alles umständlich. In ElsterFormular gibt es im Übrigen bald gar keine Baustellen mehr.
In Mein ELSTER haben es die Programmierer jetzt geschafft, die Beiträge für Riesterverträge in dieses Zusatzformular einzubauen,
warum kann man da nicht ein paar Zeilen zum Eintragen der Vorauszahlungen einbauen?
Freundliche Grüße
Charlie24
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Gab's da nicht schonmal eine ausführliche Erläuterung von brauer, warum das nicht eingebaut wird? Irgendwie hab ich da was im Hinterkopf. Natürlich find ich's auch nicht mehr
Gab's da nicht schonmal eine ausführliche Erläuterung von brauer, warum das nicht eingebaut wird?
Da ging es aber darum, warum die Vorauszahlungen nicht so einfach über den Bescheinigungsabruf zur Verfügung gestellt werden können.
Worum es mir aber auch damals schon ging, ist die manuelle Erfassung in dem Zusatzformular. Verlustvorträge kann ich dort auch nur manuell
erfassen, aber das reicht doch auch vollkommen aus. Was die meisten Steuerzahler interessiert, ist die Höhe der Abschlusszahlung bzw. der
Erstattung bei zu hohen Vorauszahlungen. Das ohne externe Rechenvorgänge auf einen Blick sehen zu können, ist durchaus sinnvoll.
Freundliche Grüße
Charlie24
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