Ich habe einer Bekannten (nicht mit mir verwandt oder verschwägert) einen Geldbetrag geliehen, der erst teilweise zurückgezahlt wurde; die Bekannte ist jetzt plötzlich verstorben. Sie war geschieden, hat ein minderjähriges Kind und kein Testament hinterlassen.
Ich muss daher davon ausgehen, dass ich den verbleibenden Betrag nicht mehr erhalten werde. Nach einer Entscheidung des BFH vom 24.10.2017 (siehe https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/718303/) sehe ich hier jedoch eine Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung,
Meine Frage jetzt: wo ist dieser Sachverhalt einzutragen ? Ich vermute, in der Anlage KAP in den Zeilen 14 (mit Minuszeichen) und 17 (Zeilennummern beziehen sich auf die Anlage KAP 2017); liege ich da richtig ?
Danke vorab für eure Hilfe !!
Gerd
Ich muss daher davon ausgehen, dass ich den verbleibenden Betrag nicht mehr erhalten werde. Nach einer Entscheidung des BFH vom 24.10.2017 (siehe https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/718303/) sehe ich hier jedoch eine Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung,
Meine Frage jetzt: wo ist dieser Sachverhalt einzutragen ? Ich vermute, in der Anlage KAP in den Zeilen 14 (mit Minuszeichen) und 17 (Zeilennummern beziehen sich auf die Anlage KAP 2017); liege ich da richtig ?
Danke vorab für eure Hilfe !!
Gerd
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