AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind
Das ist ja wohl totaler Quatsch. Wer seine Angaben in ElsterFormular korrekt macht, wird auch als getrennt lebender oder lediger nicht vernachlässigt. Wenn ich aber eine Ehefrau angebe, obwohl ich nur meine eigene Steuereklärung mache, muss ich mich nicht wundern dass es nicht funktioniert. Aber so ist es natürlich richtig, Politik und Recht sind die bösen. Du wirst sicher den Spruch kennen: 90 % aller Probleme sitzt vor dem Rechner. Also bitte nicht immer die Probleme auf andere schieben.
Zitat von Botax
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