Guten Tag,
aus der NK Abrechnung 2016 haben wir als Vermieter eine Nachzahlung ( Leerstand ) in Höhe von 1.871,07 Euro gehabt.
Die NK Abrechnung wird über eine Hausverwalterfirma erstellt und wurde uns erst im November 2017 zugestellt.
Meine Fragen:
Kann ich die Nachzahlung in Höhe von 1.871,07 Euro als Werbungskosten verbuchen, wenn ja wo ? ( Zeile 41?)
Kann ich das auch noch in der St.Erklärung für 2017 angeben?
Vielen lieben Dank
Fabelwesen
aus der NK Abrechnung 2016 haben wir als Vermieter eine Nachzahlung ( Leerstand ) in Höhe von 1.871,07 Euro gehabt.
Die NK Abrechnung wird über eine Hausverwalterfirma erstellt und wurde uns erst im November 2017 zugestellt.
Meine Fragen:
Kann ich die Nachzahlung in Höhe von 1.871,07 Euro als Werbungskosten verbuchen, wenn ja wo ? ( Zeile 41?)
Kann ich das auch noch in der St.Erklärung für 2017 angeben?
Vielen lieben Dank
Fabelwesen
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