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In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )

    Zitat von Sabrin4 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich bin noch jung und sehr unerfahren mit Steuern etc. darum hoffe ich hier etwas Hilfe zu bekommen.

    Neben meiner schulischen Ausbildung bin ich Freiberuflich tätig im Bereich Grafik Design (gehört zu freie künstlerische Tätigkeit und ist auch angemeldet).
    Ich wohne noch bei meinen Eltern und habe auch keinen Ehemann.
    Mir wurde gesagt, dass ich bis ca. 8500€ keine Steuern zahlen muss. Das ist meine ich der Steuerfreibetrag.

    Fragen:
    1. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich neben den Hauptvordruck & Anlagen S noch etwas ausfüllen/abgeben muss.
    (Habe zu jeder meiner Arbeiten jeweils Rechnungen erstellt diese hänge ich da auch noch an)

    2. Hatte jetzt einmal versucht bei Elster ein neues Formular zu erstellen. Bei der 1. oder 2. Seite kommt dann diese Übersicht wo man
    die verschiedenen Anlagen auswählen kann und oben in der Zeile steht Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A & Ehefrau / Person B.
    Ist es dann richtig wenn ich das Häckchen bei Ehefrau / Person B setze? Bin da etwas verwirrt.

    Vielen Dank im Voraus!
    Hallo,

    Ist dein Bruttoeikommen unter 8500.- genügen Haupt, Anlage, S, Anlage Eür, Anlage Umsatzsteuer.
    Anlage EÜR, Umsatzsteuer müssen authentifiziert (Zertifikat) übermittelt werden
    zu 2. Du bist doch die steuerpflichtige Person und nicht Ehefrau, Person B

    Gruß FIGUL

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  • In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )

    Hallo zusammen,

    ich bin noch jung und sehr unerfahren mit Steuern etc. darum hoffe ich hier etwas Hilfe zu bekommen.

    Neben meiner schulischen Ausbildung bin ich Freiberuflich tätig im Bereich Grafik Design (gehört zu freie künstlerische Tätigkeit und ist auch angemeldet).
    Ich wohne noch bei meinen Eltern und habe auch keinen Ehemann.
    Mir wurde gesagt, dass ich bis ca. 8500€ keine Steuern zahlen muss. Das ist meine ich der Steuerfreibetrag.

    Fragen:
    1. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich neben den Hauptvordruck & Anlagen S noch etwas ausfüllen/abgeben muss.
    (Habe zu jeder meiner Arbeiten jeweils Rechnungen erstellt diese hänge ich da auch noch an)

    2. Hatte jetzt einmal versucht bei Elster ein neues Formular zu erstellen. Bei der 1. oder 2. Seite kommt dann diese Übersicht wo man
    die verschiedenen Anlagen auswählen kann und oben in der Zeile steht Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A & Ehefrau / Person B.
    Ist es dann richtig wenn ich das Häckchen bei Ehefrau / Person B setze? Bin da etwas verwirrt.

    Vielen Dank im Voraus!
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