Und es geht immer noch um den internen Rechner von der Elster Software. Ob das Finanzamt es genauso rechnet, weiß ich erst wenn ich den Bescheid bekomme.
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In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
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Hallo Portal,
grundsätzlich sollte es passen, dass wenn alles korrekt ist, das Finanzamt auch kein anderes Ergebnis bekommt, ich habe die letzten Jahre immer mit Elsterformular übermittelt und die durch die Steuerberechnung von EF ermittelten Werte passten genau zum Bescheid des Finanzamtes egal ob Erstattung oder Nachzahlung.
Du kannst doch beim Übermitteln die elektronische Bescheiddatenabholung beantragen, da hast du dann einen schönen Vergleich vorab, rechtsverbindlich ist allerding weiterhin nur der Papierbescheid per Post.
Tschüß
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen... mehr als bei Einzelveranlagung? Oder mehr als bisher bezahlt?
gemeint war mehr als bisher bezahlt. Die Einzelveranlagung habe ich ehrlich gesagt gar nicht versucht. Diese soll ja für eine Familie wenig sinnvoll sein.
Und es geht immer noch um den internen Rechner von der Elster Software. Ob das Finanzamt es genauso rechnet, weiß ich erst wenn ich den Bescheid bekomme.
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Zitat von Portal Beitrag anzeigen400 Euro mehr Steuer
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Hallo zusammen,
zuerst danke ich allen für die schnellen Antworten.
Petz1900 hat natürlich Recht es heißt Grundfreibetrag. Interessant ist aber das Verhalten vom internen Rechner der Elster Software. Bei unserer Zusammenveranlagung, wenn wir in die Anlage S für meine Frau ausfüllen und als Gewinn die 1300 Euro (ausgaben hatte sie ja keine) eingeben, dann berechnet der Rechner, dass wir rund 400 Euro mehr Steuer zahlen müssen. Das ist ein drittel von den Einnahmen. Das hat mich stutzig gemacht. Aber so ist es wohl.
Charlie24, danke für die Links. Dort kann man vieles lernen.
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Ich würde mich über Ihre Erfahrungen bzw. richtige Informationen zu der Vorgehensweise in diesem Fall freuen.
Was die Steuererklärungspflicht angeht, steht alles in § 56 EStDV bzw. in § 46 EStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Zitat von Portal Beitrag anzeigenAuf der anderen Seite wenn ich richtig informiert bin, bei so einem kleinem Einkommen (verteilt über die Monate im ganzen Jahr) braucht man dies gar nicht anzumelden. Stichwort Steuerfreibetrag.
Der ist mir in meiner bisherigen Berufserfahrung noch nicht untergekommen......
Vielleicht der Grundfreibetrag?
Bei einer Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet (unabhängig von der jeweiligen Höhe), danach gibt es den doppelten Grundfreibetrag.
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Hallo Zusammen,
zu dem Thema Freiberufler habe ich noch eine Zusatzfrage:
Meine Frau hat als in Deutschland eingetragene Freiberuflerin im Ausland(Schweiz) für das gesamte Jahr 2017 nur 1300 Euro verdient.
Dabei hat sie Dienstleistungen (Recherche und Onlinemarketing) von Zuhause aus (in Deutschland) ausgeführt.
Zuerst dachte ich, dass für diesen Fall auch die Anlagen Haupt, Anlage S, Anlage Eür, Anlage Umsatzsteuer ausreichen sollten.
Auf der anderen Seite wenn ich richtig informiert bin, bei so einem kleinem Einkommen (verteilt über die Monate im ganzen Jahr) braucht man dies gar nicht anzumelden. Stichwort Steuerfreibetrag.
Ich würde mich über Ihre Erfahrungen bzw. richtige Informationen zu der Vorgehensweise in diesem Fall freuen.
Schöne Grüße
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Zitat von Sabrin4 Beitrag anzeigenBei der 1. oder 2. Seite kommt dann diese Übersicht wo man
die verschiedenen Anlagen auswählen kann
In Mein Elster dagegen z. B. sieht es so aus wie von Dir beschrieben.Angehängte DateienZuletzt geändert von L. E. Fant; 20.07.2018, 21:17.
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Danke für die Hilfe
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenDu gibst an _Kleinunternehmer- und trägst deinen Umsatz ein
Angaben Miete gehören zur EÜR. Da du keine Aufwendungen hast gibst du da nichts an.
Gruß FIGUL
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu darfst als Kleinunternehmer in deinen Rechnungen natürlich auch keine Umsatzsteuer ausweisen! Es ist auch üblich, in Rechnungen auf die Kleinunternehmereigenschaft hinzuweisen.
Mit der freiberuflichen Tätigkeit hat die Umsatzsteuerpflicht nichts zu tun. Auch Freiberufler sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn die Umsätze über den Kleinunternehmergrenzen
liegen.
Darum dachte ich auch ich bräuchte das nicht. Aber jetzt weiß ich es ja. Danke nochmal.
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDas hört sich aber nicht nach ElsterFormular an.
Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigenDa du diie berufliche Qualifikation nicht erfüllst dürfte es keine freiberufliche sondern eine gewerbliche Tätigkeit sein.
Das ist zwar gewerbesteuertechnisch bis 24.500 € egal, aber entscheidend ob man Zwangsmitglied in der IHK oder Handwerkskammer ist.
Dankeschön nochmal für die Antworten. Es haben sich jetzt alle Fragen für mich geklärt.
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Zitat von Sabrin4 Beitrag anzeigenNeben meiner schulischen Ausbildung bin ich Freiberuflich tätig im Bereich Grafik Design (gehört zu freie künstlerische Tätigkeit und ist auch angemeldet).
Das ist zwar gewerbesteuertechnisch bis 24.500 € egal, aber entscheidend ob man Zwangsmitglied in der IHK oder Handwerkskammer ist.
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Zitat von Sabrin4 Beitrag anzeigenBei der 1. oder 2. Seite kommt dann diese Übersicht wo man
die verschiedenen Anlagen auswählen kann
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AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )
Du darfst als Kleinunternehmer in deinen Rechnungen natürlich auch keine Umsatzsteuer ausweisen! Es ist auch üblich, in Rechnungen auf die Kleinunternehmereigenschaft hinzuweisen.
Mit der freiberuflichen Tätigkeit hat die Umsatzsteuerpflicht nichts zu tun. Auch Freiberufler sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn die Umsätze über den Kleinunternehmergrenzen
liegen.
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AW: Freiberufler = Unternehmer?
Zitat von Sabrin4 Beitrag anzeigenVielen Dank für die schnelle Antwort!
Einmal noch eine Frage zum Verständnis:
Ich dachte nämlich das die Umsatzsteuer für Selbsständige, Kleinunternehmer oder Unternehmer ist und nicht für Freiberufler.
Weil da immer was mit 17 500€ steht und ich ja eigentlich keine Angaben machen kann zu Grundstück, Miete etc. weil das ja meine Eltern alles zahlen.
Wäre ja komisch, wenn ich den dann ein leeres Formular schicke :I
Bist du nicht als Freiberufler selbständig?
Warum leeres Formular.
Du gibst an _Kleinunternehmer- und trägst deinen Umsatz ein
Angaben Miete gehören zur EÜR. Da du keine Aufwendungen hast gibst du da nichts an.
Gruß FIGUL
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Freiberufler = Unternehmer?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Einmal noch eine Frage zum Verständnis:
Ich dachte nämlich das die Umsatzsteuer für Selbsständige, Kleinunternehmer oder Unternehmer ist und nicht für Freiberufler.
Weil da immer was mit 17 500€ steht und ich ja eigentlich keine Angaben machen kann zu Grundstück, Miete etc. weil das ja meine Eltern alles zahlen.
Wäre ja komisch, wenn ich den dann ein leeres Formular schicke :I
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