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In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )

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    #16
    AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )

    Hallo Portal,

    grundsätzlich sollte es passen, dass wenn alles korrekt ist, das Finanzamt auch kein anderes Ergebnis bekommt, ich habe die letzten Jahre immer mit Elsterformular übermittelt und die durch die Steuerberechnung von EF ermittelten Werte passten genau zum Bescheid des Finanzamtes egal ob Erstattung oder Nachzahlung.
    Du kannst doch beim Übermitteln die elektronische Bescheiddatenabholung beantragen, da hast du dann einen schönen Vergleich vorab, rechtsverbindlich ist allerding weiterhin nur der Papierbescheid per Post.

    Tschüß

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      #17
      AW: In schulischer Ausbildung + Freiberuflich ( freie künstlerische Tätigkeit )

      Und es geht immer noch um den internen Rechner von der Elster Software. Ob das Finanzamt es genauso rechnet, weiß ich erst wenn ich den Bescheid bekomme.
      Keine Angst, in diesem Punkt stimmt die Steuervorausberechnung von ElsterFormular und auch die von Mein ELSTER. Bei 1.300,00 € Gewinn sind 400,00 € Steuern im Übrigen ganz normal.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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