Hallo, in welche Zeile muss ich Verluste eintragen wenn keine Veräußerung im Sinne des §20Absatz 2 EStG vorliegt.
Ich habe ein Wertpapier verkauft wo der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht überstieg, so das ich den Velust auf der Bankebene nicht verrechnen kann jetzt wollte ich es beim Finanzamt als Verlustvortrag geltend machen.
Kann mir evtl. jemand helfen bzw. paar Tipps geben wo ich das in der Anlage KAP eintrage ( welche Zeilen ) ?
Vielen Dank
Ich habe ein Wertpapier verkauft wo der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht überstieg, so das ich den Velust auf der Bankebene nicht verrechnen kann jetzt wollte ich es beim Finanzamt als Verlustvortrag geltend machen.
Kann mir evtl. jemand helfen bzw. paar Tipps geben wo ich das in der Anlage KAP eintrage ( welche Zeilen ) ?
Vielen Dank
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