Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hoffe, mir kann jemand bei meinem Problem weiterhelfen! Hier die Fakten:
Ich habe Ende Januar und Anfang Februar 2017 mit zwei Überweisungen noch Überstunden von meinem ehemaligen AG ausgezahlt bekommen (Anstellungsende war der 31.12.2016), die von diesem nachträglich auf mein Dezembergehalt von 2016 angerechnet wurden. Somit stieg mein Jahresgehalt und ich habe ordentlich Abzüge zahlen müssen.
Ich habe dann zwar zwei aktualisierte Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Dezember 2016 bekommen mit der Anmerkung "1. Rückrechnung 02.2017" und "2. Rückrechnung 02.2017", aber leider hat mein ehem. AG die Lohnsteuerkarte und auch die Übersicht meines Lohnkontos nicht aktualisiert, d.h. diese Dokumente sind noch auf dem Stand des 31.12.2016 - ohne die ausgezahlten Überstunden.
Die Steuererklärung von 2016 habe ich breits abgeschlossen OHNE diese Überstunden, da der Zahlungsfluss ja erst Ende Januar und Anfang Februar im Folgejahr passierte und daher nicht mehr zu 2016 gehörte.
Jetzt weiß ich nicht, wo ich die ausgezahlten Überstunden aus 2016 in meiner Steuererklärung für 2017 eintragen soll. Eigentlich muss ich die Zahlung samt Abzüge ja in der Anlage N eintragen, da es Einnahmen und Abzüge aus nichtselbstständiger Arbeit sind. Allerdings war ich im Jahr 2017 nicht mehr Angestellte, sondern komplett freischaffend tätig und kann somit keinen AG und auch keine Beschäftigungsdauer angeben.
Zudem weiß ich nicht, ob ich das gesamte Dezembergehalt 2016 inkl. Überstunden und Abzüge eintragen soll bzw. nur die nachträglichen Zahlungen/Abzüge aus Jan/Feb. 2017 (das bisherige normale Dezembergehalt wurde ja bereits in der Steuererklärung 2016 schon berücksichtigt...).
Sorry, das ist alles etwas komplizert...Kann mir vielleicht trotzdem jemand weiterhelfen?
Vielen herzlichen Dank und sonnige Grüße!
ich hoffe, mir kann jemand bei meinem Problem weiterhelfen! Hier die Fakten:
Ich habe Ende Januar und Anfang Februar 2017 mit zwei Überweisungen noch Überstunden von meinem ehemaligen AG ausgezahlt bekommen (Anstellungsende war der 31.12.2016), die von diesem nachträglich auf mein Dezembergehalt von 2016 angerechnet wurden. Somit stieg mein Jahresgehalt und ich habe ordentlich Abzüge zahlen müssen.
Ich habe dann zwar zwei aktualisierte Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Dezember 2016 bekommen mit der Anmerkung "1. Rückrechnung 02.2017" und "2. Rückrechnung 02.2017", aber leider hat mein ehem. AG die Lohnsteuerkarte und auch die Übersicht meines Lohnkontos nicht aktualisiert, d.h. diese Dokumente sind noch auf dem Stand des 31.12.2016 - ohne die ausgezahlten Überstunden.
Die Steuererklärung von 2016 habe ich breits abgeschlossen OHNE diese Überstunden, da der Zahlungsfluss ja erst Ende Januar und Anfang Februar im Folgejahr passierte und daher nicht mehr zu 2016 gehörte.
Jetzt weiß ich nicht, wo ich die ausgezahlten Überstunden aus 2016 in meiner Steuererklärung für 2017 eintragen soll. Eigentlich muss ich die Zahlung samt Abzüge ja in der Anlage N eintragen, da es Einnahmen und Abzüge aus nichtselbstständiger Arbeit sind. Allerdings war ich im Jahr 2017 nicht mehr Angestellte, sondern komplett freischaffend tätig und kann somit keinen AG und auch keine Beschäftigungsdauer angeben.
Zudem weiß ich nicht, ob ich das gesamte Dezembergehalt 2016 inkl. Überstunden und Abzüge eintragen soll bzw. nur die nachträglichen Zahlungen/Abzüge aus Jan/Feb. 2017 (das bisherige normale Dezembergehalt wurde ja bereits in der Steuererklärung 2016 schon berücksichtigt...).
Sorry, das ist alles etwas komplizert...Kann mir vielleicht trotzdem jemand weiterhelfen?
Vielen herzlichen Dank und sonnige Grüße!
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