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Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

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    Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich hoffe, mir kann jemand bei meinem Problem weiterhelfen! Hier die Fakten:

    Ich habe Ende Januar und Anfang Februar 2017 mit zwei Überweisungen noch Überstunden von meinem ehemaligen AG ausgezahlt bekommen (Anstellungsende war der 31.12.2016), die von diesem nachträglich auf mein Dezembergehalt von 2016 angerechnet wurden. Somit stieg mein Jahresgehalt und ich habe ordentlich Abzüge zahlen müssen.
    Ich habe dann zwar zwei aktualisierte Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Dezember 2016 bekommen mit der Anmerkung "1. Rückrechnung 02.2017" und "2. Rückrechnung 02.2017", aber leider hat mein ehem. AG die Lohnsteuerkarte und auch die Übersicht meines Lohnkontos nicht aktualisiert, d.h. diese Dokumente sind noch auf dem Stand des 31.12.2016 - ohne die ausgezahlten Überstunden.

    Die Steuererklärung von 2016 habe ich breits abgeschlossen OHNE diese Überstunden, da der Zahlungsfluss ja erst Ende Januar und Anfang Februar im Folgejahr passierte und daher nicht mehr zu 2016 gehörte.

    Jetzt weiß ich nicht, wo ich die ausgezahlten Überstunden aus 2016 in meiner Steuererklärung für 2017 eintragen soll. Eigentlich muss ich die Zahlung samt Abzüge ja in der Anlage N eintragen, da es Einnahmen und Abzüge aus nichtselbstständiger Arbeit sind. Allerdings war ich im Jahr 2017 nicht mehr Angestellte, sondern komplett freischaffend tätig und kann somit keinen AG und auch keine Beschäftigungsdauer angeben.

    Zudem weiß ich nicht, ob ich das gesamte Dezembergehalt 2016 inkl. Überstunden und Abzüge eintragen soll bzw. nur die nachträglichen Zahlungen/Abzüge aus Jan/Feb. 2017 (das bisherige normale Dezembergehalt wurde ja bereits in der Steuererklärung 2016 schon berücksichtigt...).

    Sorry, das ist alles etwas komplizert...Kann mir vielleicht trotzdem jemand weiterhelfen?

    Vielen herzlichen Dank und sonnige Grüße!

    #2
    AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

    Dein ehemaliger AG muss dir den Ausdruck der elektr. Lohnsteuerbescheinigung 2017 geben, dann kannst du das in die Steuererklärung 2017 nehmen.

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      #3
      AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

      Hallo,

      1. gehört es wahrscheinlich nicht in die Steuererklärung 2017, sondern in die für 2016, der Zufluss ist bei Lohnzahlungen nicht entscheidend.
      Das der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung nicht aktualisiert hat ist zwar ein Versäumnis und könnte womöglich unangenehme Konsequenzen für ihn haben. Trotzdem hättest du imho die Zahlung in der Steuererklärung angeben müssen.

      2. wenn du es doch in 2017 erklären willst dann ist auch das kein Problem. Du legst eine Anlage N an, Arbeitgeber ist dein Alter, und der Beschäftigungszeitraum ist ziemlich egal (nimm' Jan-Feb, z.B.). Und dann natürlich nur den Betrag und die Abzüge die fehlen, der Dezember ist ja schon erledigt.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

        Ich würde anhand des Steuerbescheids für 2016 erst mal überprüfen, ob die nachträgliche Überstundenvergütung nicht doch bereits 2016 berücksichtigt wurde.

        Denn der hätte das sehr wohl noch in der Lohnsteuerbescheinigung für 2016 unterbringen können, wenn die Zahlung Ende Januar /Anfang Februar 2017 erfolgt ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

          Ganz herzlichen Dank Euch für Eure Antworten und Tipps!

          In meinem Steuerbescheid von 2016 wurden die nachträglichen Zahlungen nicht berücksichtigt. Aber ich denke dem Finanzamt wurde auch nur meine "alte" Lohnsteuerbescheinigung übermittelt ohne Überstunden. Dann hätte ich diese doch sowieso nicht angeben können, denn das Finanzamt geht doch sicherlich von den Fakten aus, die es von den Arbeitgebern erhält...

          Ich habe noch etwas herausgefunden: Da die Nachzahlungen von meinem AG als Rückrechnungen auf den Arbeitslohn von Dezember 2016 gezählt wurden, aber nicht innerhalb der ersten drei Wochen des folgenden Kalenderjahres 2017 bezahlt wurden, müssten die Zahlungen als sonstiger Bezug gelten und nicht als laufender Arbeitslohn (R 39b.2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 LStR). Dieser wird dann wohl auf 2017 berechnet.

          Ich warte momentan immer noch auf eine Antwort meines ehem. AG...

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            #6
            AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

            Da die Nachzahlungen von meinem AG als Rückrechnungen auf den Arbeitslohn von Dezember 2016 gezählt wurden, aber nicht innerhalb der ersten drei Wochen des folgenden Kalenderjahres 2017 bezahlt wurden,
            müssten die Zahlungen als sonstiger Bezug gelten und nicht als laufender Arbeitslohn (R 39b.2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 LStR).
            Das ist zwar richtig, sagt aber nichts darüber aus, ob die Beträge nun in der Lohnsteuerbescheinigung für 2016 mit enthalten waren oder nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

              Hallo Charlie24,

              die Beiträge der Überstunden waren nicht in der Lohnsteuerbescheinigung für 2016 enthalten und auf dem Steuerbescheid für 2016 ebenfalls nicht. Es gibt auch keine aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung für 2016. Daher gehe ich davon aus, dass mein ehemaliger Arbeitgeber die Nachzahlungen dem Finanzamt nicht mitgeteilt hat bzw. diese durch das Zuflussprinzip für 2017 berücksichtigt werden.

              Zumindest lerne ich aus dieser Sache schon mal, dass ich zukünftig auf aktuelle Bescheinigungen und Nachweise bestehe und auch direkt nachfrage, wenn ich etwas nicht genau nachvollziehen kann...

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                #8
                AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

                Hallo nochmals,

                ich habe mittlerweile eine aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung von 2016 erhalten und soll das laut meinem ehem. AG dem Finanzamt für 2016 nachreichen. Mehr Infos bekomme ich dort leider nicht....
                Das heißt ich gebe die Überstundenauszahlungen nun gar nicht in 2017 an, allerdings bin ich verunsichert und weiß nicht inwiefern ich das so viel später noch nachreichen soll/kann. Meinen Steuerbescheid für 2016 habe ich ja schon längst bekommen und die Frist auf Einspruch ist abgelaufen. Zwar steht etwas vom "§165 Abs. 1 Satz 2" darin, aber ich glaube das macht keinen Unterschied.
                Ohje, was ist das nur für ein Chaos! Eigentlich wäre nun wahrscheinlich doch eine Steuerberatung gut, aber ich sehe es einfach nicht ein, nur wegen der Trantütigkeit meines ehem. AG noch zusätzliches Geld auszugeben. Vielleicht hat mir ja doch nochmal jemand hier einen Rat? Vielen Dank aber nochmals für all Eure bisherigen Hinweise und Tipps!

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                  #9
                  AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

                  ... ich habe mittlerweile eine aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung von 2016 erhalten und soll das laut meinem ehem. AG dem Finanzamt für 2016 nachreichen
                  Es ist ja nicht dein Verschulden, wenn dir dein ehemaliger AG erst jetzt eine aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung für 2016 aushändigt. Hast du denn die aktuell bescheinigten Werte schon mit

                  den Werten in deinem Steuerbescheid für das Jahr 2016 verglichen?

                  Eine Steuerberatung brauchst du für das Thema m. E. nicht. Was soll die bewirken?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

                    Wenn sich dein Arbeitslohn für 2016 noch nachträglich erhöht hat, so ist dies erst einmal eine neue Tatsache im Sinne von § 173 Absatz 1 Abgabenordnung (AO) zu deinen Ungunsten.
                    Auf Grund dieser Rechtsnorm kann dein Einkommensteuerbescheid 2016 auch außerhalb der Einspruchsfrist geändert werden. Dass sich auf Grund der ebenfalls höheren Steuerabzugsbeträge / Sozialabgaben ggf. insgesamt eine Erstattung ergibt, ist hierbei ohne Bedeutung (d. h. das FA muss trotzdem ändern).
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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                      #11
                      AW: Nachträglich ausgezahlte Überstunden aus dem Vorjahr von ehem. AG OHNE neuen AG

                      Hallo,

                      >>>ich habe mittlerweile eine aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung von 2016 erhalten

                      Hat der Arbeitgeber jetzt(!) eine neue erstellt, oder dir nur eine Kopie der alten ausgehändigt?
                      Ich frage das weil es sein könnte, dass das Finanzamt bereits die neue Bescheinigung berücksichtigt hat, das solltest du mal prüfen (im Bescheid kann man doch leicht erkennen, welcher Lohn berücksichtigt wurde).

                      Ansonsten brauchst du dir keine Sorgen machen, eine solche Änderung ist überhaupt nichts besonderes.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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