Hi Leute!
In 2019 habe ich Insolvenzgeld Geld bekommen.
Februar 1000€ Brutto
März 1000€ Brutto
April 1000€ Brutto
Lohnsteuerbescheinigung für 2019 01.01-30.04 steht in Tabelle Nr.:
3. Bruttoarbeitslohn
4. Lohnsteuer
5. Solidaritätszuschlag
nur von Januar.
Mein Frage:
- muss ich 3000€ Brutto oder Netto bei Steuererklärung Nr. 38 angeben. (Einkommensersatzleistungen)
- muss ich für Monat Februar, März und April zur Steuererklärung Anlage N Nr.
6 Bruttoarbeitslohn
7 Lohnsteuer
8 Solidaritätszuschlag
auch angeben mit hilfe von Entgeltabrechnung.
Vielen Dank im Voraus!
In 2019 habe ich Insolvenzgeld Geld bekommen.
Februar 1000€ Brutto
März 1000€ Brutto
April 1000€ Brutto
Lohnsteuerbescheinigung für 2019 01.01-30.04 steht in Tabelle Nr.:
3. Bruttoarbeitslohn
4. Lohnsteuer
5. Solidaritätszuschlag
nur von Januar.
Mein Frage:
- muss ich 3000€ Brutto oder Netto bei Steuererklärung Nr. 38 angeben. (Einkommensersatzleistungen)
- muss ich für Monat Februar, März und April zur Steuererklärung Anlage N Nr.
6 Bruttoarbeitslohn
7 Lohnsteuer
8 Solidaritätszuschlag
auch angeben mit hilfe von Entgeltabrechnung.
Vielen Dank im Voraus!
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