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    Insolvenzgeld

    Hi Leute!

    In 2019 habe ich Insolvenzgeld Geld bekommen.
    Februar 1000€ Brutto
    März 1000€ Brutto
    April 1000€ Brutto

    Lohnsteuerbescheinigung für 2019 01.01-30.04 steht in Tabelle Nr.:
    3. Bruttoarbeitslohn
    4. Lohnsteuer
    5. Solidaritätszuschlag
    nur von Januar.

    Mein Frage:
    - muss ich 3000€ Brutto oder Netto bei Steuererklärung Nr. 38 angeben. (Einkommensersatzleistungen)
    - muss ich für Monat Februar, März und April zur Steuererklärung Anlage N Nr.
    6 Bruttoarbeitslohn
    7 Lohnsteuer
    8 Solidaritätszuschlag
    auch angeben mit hilfe von Entgeltabrechnung.

    Vielen Dank im Voraus!


    Zuletzt geändert von uweschmidt68; 09.02.2020, 17:41.

    #2
    Du müsstest bis Ende Februar eine Bescheinigung zum Insolvenzgeld erhalten. Offiziell musst du es ab 2019 gar nicht mehr angeben, aber dann ist

    die Steuerberechnung falsch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du müsstest bis Ende Februar eine Bescheinigung zum Insolvenzgeld erhalten. Offiziell musst du es ab 2019 gar nicht mehr angeben, aber dann ist

      die Steuerberechnung falsch.
      Wenn ich jetzt bei Einkommensersatzleistungen angeben dann Brutto oder?
      und
      Anlage N muss nicht Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag für Feb, März und April angeben ist es richtig?
      Lg!

      Kommentar


        #4
        Da ich selbst nie Insolvenzgeld erhalten habe, weiß ich nicht, wie sich Brutto und Netto hier unterscheiden. In die Anlage N gehört das nicht mehr,

        das wird seit ein paar Jahren im Hauptvordruck erklärt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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