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    AfA richtig angeben

    Hallo,

    ich kaufte mir als Einzelunternehmer im November 2019 einen PC-Rechner für 503,36 € Netto. Ich möchte gern für 2019 selbst die Steuererklärung machen, um zu wissen, wie das ganze funktioniert.

    Ich habe den Rechner mit dem Kaufdatum nun bei AVEÜR unter 4 - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG) , Büroausstattung eingetragen. Bei Summe A/H/E gab ich die 503,36 € an, bei Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ebenfalls 503,36 €.

    Trage ich nun bei
    • Summe Zugänge
    auch die 503,36 € ein?

    Und was folgt bei
    • Summe Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG,
    • Summe AfA,
    • Summe Abgänge
    • Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums ?


    Zuletzt, was trage ich bei
    • Summe Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG aller beweglichen Wirtschaftsgüter (zu erfassen in Zeile 41 der Anlage EÜR) und
    • Summe AfA aller beweglichen Wirtschaftsgüter (Übertrag in der Anlage EÜR)
    dann davon ein?


    Viele Grüße!
    Harry

    #2
    Im Jahr der Anschaffung trägst du den Rechner nur bei Zugänge ein! Die AfA darfst du 2019 für zwei von 36 Monaten geltend machen.

    Den Buchwert am Ende berechnet ElsterFormular automatisch
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank. D.h. konkret 503,36 € : 36 x 2

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        #4

        Vielen Dank. D.h. konkret 503,36 € : 36 x 2
        Richtig!

        Noch zum Verständnis:


        I
        n der Spalte „Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert” sind die historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. Einlagewerte

        der zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums vorhandenen Wirtschaftsgüter einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          In Ordnung, danke für die hilfreiche Info!

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