Hallo,
ich kaufte mir als Einzelunternehmer im November 2019 einen PC-Rechner für 503,36 € Netto. Ich möchte gern für 2019 selbst die Steuererklärung machen, um zu wissen, wie das ganze funktioniert.
Ich habe den Rechner mit dem Kaufdatum nun bei AVEÜR unter 4 - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG) , Büroausstattung eingetragen. Bei Summe A/H/E gab ich die 503,36 € an, bei Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ebenfalls 503,36 €.
Trage ich nun bei
Und was folgt bei
Zuletzt, was trage ich bei
Viele Grüße!
Harry
ich kaufte mir als Einzelunternehmer im November 2019 einen PC-Rechner für 503,36 € Netto. Ich möchte gern für 2019 selbst die Steuererklärung machen, um zu wissen, wie das ganze funktioniert.
Ich habe den Rechner mit dem Kaufdatum nun bei AVEÜR unter 4 - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG) , Büroausstattung eingetragen. Bei Summe A/H/E gab ich die 503,36 € an, bei Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ebenfalls 503,36 €.
Trage ich nun bei
- Summe Zugänge
Und was folgt bei
- Summe Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG,
- Summe AfA,
- Summe Abgänge
- Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums ?
Zuletzt, was trage ich bei
- Summe Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG aller beweglichen Wirtschaftsgüter (zu erfassen in Zeile 41 der Anlage EÜR) und
- Summe AfA aller beweglichen Wirtschaftsgüter (Übertrag in der Anlage EÜR)
Viele Grüße!
Harry
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