Das Thema Studienkosten als WK oder SA ist jetzt wohl durch. Das BVerfG hat die aktuelle Fassung des EStG bestätigt.
https://www.bundesverfassungsgericht...bvl002214.html
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Studiengegebühren
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Ja stimmt, Studiengebühren kann man nicht bei 91 eintragen. Wo soll ich dann sie eintragen? 44 ?
Danke
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Zeile 91 sicher nicht, Zeile 44 dann, wenn es sich um ein Studium nach abgeschlossener Ausbildung bzw, um ein Zweitstudium handelt.
Ansonsten gehört das in die Anlage Sonderausgaben.
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Hallo,
lies mal die Eingabehilfe zu Zeile 91.
Wie kommst du auf die Idee?
Gruß FIGUL
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Studiengegebühren
Wo bitte gebe ich die Studiengebühren ein? Anlage N Zeile 44 Fortbildungskosten? oder Ab Zeile 91 Werbungskosten in Sonderfällen?Stichworte: -
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