Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Studiengegebühren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Das Thema Studienkosten als WK oder SA ist jetzt wohl durch. Das BVerfG hat die aktuelle Fassung des EStG bestätigt.

    https://www.bundesverfassungsgericht...bvl002214.html

    Einen Kommentar schreiben:


  • CoCo
    antwortet
    Vielen Dank Charlie 24!

    Einen Kommentar schreiben:


  • CoCo
    antwortet
    Ja stimmt, Studiengebühren kann man nicht bei 91 eintragen. Wo soll ich dann sie eintragen? 44 ?
    Danke

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Zeile 91 sicher nicht, Zeile 44 dann, wenn es sich um ein Studium nach abgeschlossener Ausbildung bzw, um ein Zweitstudium handelt.

    Ansonsten gehört das in die Anlage Sonderausgaben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    lies mal die Eingabehilfe zu Zeile 91.
    Wie kommst du auf die Idee?

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • CoCo
    hat ein Thema erstellt Studiengegebühren.

    Studiengegebühren

    Wo bitte gebe ich die Studiengebühren ein? Anlage N Zeile 44 Fortbildungskosten? oder Ab Zeile 91 Werbungskosten in Sonderfällen?
Lädt...
X