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Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

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    Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

    Moin.
    Ich habe vom Arbeitgeber nach meiner Kündigung zwar eine Lohnsteuerbescheinigung für 2017 erhalten, es wurde aber bisher nicht der gesamte Nettolohn ausgezahlt.
    Klage läuft, Betrieb ist aber kurz vor der Schließung.
    Kann ich das fehlende Gehalt irgendwo eintragen, damit es zumindest die tatsächlichen Einnahmen mindert ?
    Danke vorab für eure Hilfe.
    Gruß aus Hamburg
    Thomas

    #2
    AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

    Zitat von Thomas 2308 Beitrag anzeigen
    Moin.
    Ich habe vom Arbeitgeber nach meiner Kündigung zwar eine Lohnsteuerbescheinigung für 2017 erhalten, es wurde aber bisher nicht der gesamte Nettolohn ausgezahlt.
    Klage läuft, Betrieb ist aber kurz vor der Schließung.
    Kann ich das fehlende Gehalt irgendwo eintragen, damit es zumindest die tatsächlichen Einnahmen mindert ?
    Danke vorab für eure Hilfe.
    Gruß aus Hamburg
    Thomas
    Hallo,

    was willst du mindern?
    Auf der Lstbesch. steht was du erhalten hast und das ist anzugeben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      was willst du mindern?
      Auf der Lstbesch. steht was du erhalten hast und das ist anzugeben

      Gruß FIGUL
      Dort ist angegeben was ich hätte erhalten sollen. Das ist leider nicht ganz das was ich erhalten habe.
      Es fehlen etwas mehr als 300 Euro an tatsächlicher Auszahlung.
      Gruß
      Thomas

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        #4
        AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

        Zitat von Thomas 2308 Beitrag anzeigen
        Dort ist angegeben was ich hätte erhalten sollen. Das ist leider nicht ganz das was ich erhalten habe.
        Es fehlen etwas mehr als 300 Euro an tatsächlicher Auszahlung.
        Gruß
        Thomas
        Hallo,

        wende dich an deinen EX-AG wegen einer korrigierten Lstbesch

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          wende dich an deinen EX-AG wegen einer korrigierten Lstbesch

          Gruß FIGUL
          Das geht leider nicht. Die Firma ist wie gesagt kurz vor der Schließung.
          Chef ist gestorben. Fa. ohne Führung und/oder Angestellte.
          Von dort bekomme ich nichts mehr.
          Gruß
          Thomas

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            #6
            AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

            Verstorbene hinterlassen in der Regel Erben und die müssten eigentlich dafür geradestehen, dass Zahlungsrückstände bei den Löhnen ausgeglichen werden.

            Aber ich räume ein, dass es in der Praxis schwierig bzw. ziemlich aufwändig ist, in solchen Fällen zu seinem Recht zu kommen.

            Das Finanzamt wird natürlich von den bescheinigten Beträgen ausgehen, es hat ja auch nichts anderes.

            Ist denn die Lohnabrechnung von der Firma selbst gemacht worden oder ist das über ein Buchhaltungsbüro gelaufen?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

              Kann ich das fehlende Gehalt irgendwo eintragen, damit es zumindest die tatsächlichen Einnahmen mindert ?


              Nein, das geht nicht.
              Aber du kannst abweichend von der Lohnbescheinigung das auf der Anlage N angeben, was du tatsächlich erhalten hast.

              Am besten geht das mit der letzten korrekten Monatslohnabrechnung, da sollten eigentlich die bis dahin aufgelaufenen Jahresbeträge ersichtlich sein.

              Und dann solltest du das bei der Abgabe der Steuererklärung natürlich erklären und glaubhaft darlegen können.

              In so einem Fall wäre es auch praktisch, wenn es schon einen Insolvenzverwalter gäbe, der könnte so etwas bescheinigen und ab wann Anspruch auf Insolvenzgeld besteht.
              Aber so wird natürlich die Glaubhaftmachung schwirig, zugegeben.

              Und der FIGUL hat anscheinend noch keine praktischen Fälle dieser Art gehabt, seine Aussage kannst du nicht gebrauchen.
              Zuletzt geändert von Petz1900; 12.08.2018, 22:44.

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                #8
                AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                Hallo Petz1900,

                FIGULs Aussage, dass der TE (AN) sich an den Ex-AG wenden soll ist die einzig richtige, - wenn auch mitunter sehr, sehr schwer.
                Der Chef bleibt für die Ausstellung einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung verantwortlich, wenn dies aus Todesgründen nicht möglich ist, seine Erben/Nachfolger/Übernehmer.
                FALLS ein Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, KÖNNTE sich der AN an den Insolvenzverwalter wenden.
                Sollte eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt werden, erstellt das zuständige Amtsgericht eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung von amtswegen.
                Aber bis dahin ist ein langer Weg
                Mit freundlichen Grüßen
                gez. D. Cremer

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                  Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                  Hallo Petz1900,

                  FIGULs Aussage, dass der TE (AN) sich an den Ex-AG wenden soll ist die einzig richtige, - wenn auch mitunter sehr, sehr schwer.
                  Der Chef bleibt für die Ausstellung einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung verantwortlich, wenn dies aus Todesgründen nicht möglich ist, seine Erben/Nachfolger/Übernehmer.
                  (
                  Nein, ist sie nicht.

                  Der AN kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der AG eine falsche Lohnsteuerbescheinigung ausstellt.
                  Was soll der AN denn machen, wenn sie nicht korrigiert wird?
                  Einklagen? Mit welcher Rechtsgrundlage? Wie lange soll man ggfs. warten bis der Klageweg beendet ist?
                  Mal abgesehen vom Todesfall.....

                  Für manche, so auch für Sie anscheinend, ist die Lohnsteuerbescheinigung höher angesiedelt an das Grundgesetz. Und genau das ist sie eben nicht.
                  Wenn sie fehlerhaft ist ist sie fehlerhaft.

                  Und dann hat der AN durchaus das Recht eine Anlage N mit den tatsächlichen Werten anzusetzen.

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                    #10
                    AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                    [QUOTE=Petz1900;249189

                    Und dann hat der AN durchaus das Recht eine Anlage N mit den tatsächlichen Werten anzusetzen.[/QUOTE]

                    Ja. natürlich. Allerdings fällt es mit einer geänderten Lohnsteuerbescheinigung leichter, das FA zu überzeugen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                      Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen

                      Und dann hat der AN durchaus das Recht eine Anlage N mit den tatsächlichen Werten anzusetzen.
                      Versetz dich mal in die Lage des FAs:

                      Der AG ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnbescheinigung mit den zutreffenden werten zu übermitteln.
                      Nun kommt ein AN und behauptet, dass er den bescheinigten Lohn nicht erhalten hat, ohne dies nachweisen zu können. Wem würdest du glauben?
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                        Versetz dich mal in die Lage des FAs:

                        Der AG ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnbescheinigung mit den zutreffenden werten zu übermitteln.
                        Nun kommt ein AN und behauptet, dass er den bescheinigten Lohn nicht erhalten hat, ohne dies nachweisen zu können. Wem würdest du glauben?
                        1. Mach ich. Diese Fälle gibt es öfter als man gemeinhin glauben mag.

                        2. richtig, wenn er es aber nun nicht gemacht hat? Warum sollte der AG mehr recht haben als der AN? Keiner ist fehlerfrei...... Die elektronisch übermittelte Lohnsteuerbescheinigung ist kein Grundgesetz, man kann und darf davon abweichen.

                        3. Ich habe geschrieben, dass er es glaubhaft machen muss, nicht nachweisen

                        4. dann dem AN
                        Zuletzt geändert von Petz1900; 13.08.2018, 10:14.

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                          #13
                          AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                          Hallo,

                          maßgeblich ist die Steuererklärung, nicht was irgendein Dritter bescheinigt. Natürlich muss man Abweichungen glaubhaft machen, und das Finanzamt kann auch nachforschen (etwa beim Arbeitgeber).
                          Ein Ansatz eines Nachweises wäre beispielsweise ein lückenloser Kontoauszug.

                          Das ist vergleichbar mit Steuerbescheinigungen von Banken, die kann man auch korrigieren.

                          Was mich wundert: In der Regel gibt es doch Insolvenzgeld als Ausgleich für den Lohn. Oder geht es hier um mehr als 3 Monate?

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                            Das Insolvenzgeldthema ist auch m.E. ebenfalls zu klären.

                            Ansonsten ist das Finanzamt sicherlich nicht an die Lohnsteuerbescheinigung gebunden, aber diese ist doch aber ein sehr starkes Indiz. Denn was der Arbeitgeber bescheinigt, was er auch an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten und ABGEFÜHRT haben will, wirst Du gar nicht wissen KÖNNEN.

                            WENN Du Anderes glaubhaft machen willst, wird eine bloße Aussage Deinerseits nicht ausreichen, denn dann steht Aussage (des Arbeitgebers) gegen Aussage (Deinerseits). Du solltest da schon einmal von Deinem Ross herunterkommen und überlegen, WIE Du das glaubhaft machen könntest. Vielleicht durch lückenlose Vorlage Deiner Kontoauszüge oder Anregung, dass das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers mal überprüft, was denn da angemeldet und überwiesen wurde. Oder ggf. könnte vielleicht Deine Krankenkasse Dir Auskunft geben, was die vorliegen hat. Sei mal etwas kreativ !
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                              Bevor das Ganze in den Bereich der Spekulation abrutscht! Der TE hatte im 1. Beitrag geschrieben:

                              Ich habe vom Arbeitgeber nach meiner Kündigung zwar eine Lohnsteuerbescheinigung für 2017 erhalten, es wurde aber bisher nicht der gesamte Nettolohn ausgezahlt. Klage läuft, ...
                              und in einem weiteren Beitrag:

                              Dort (auf der Lohnsteuerbescheinigung) ist angegeben was ich hätte erhalten sollen. Das ist leider nicht ganz das was ich erhalten habe. Es fehlen etwas mehr als 300 Euro an tatsächlicher Auszahlung.
                              Eigentlich müsste es doch jetzt schon ausreichend schriftliche Unterlagen geben, mit denen man zum Finanzamt gehen kann, um glaubhaft zu machen, dass die tatsächliche Lohnzahlung von der bescheinigten abweicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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