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Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

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    #16
    AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bevor das Ganze in den Bereich der Spekulation abrutscht! Der TE hatte im 1. Beitrag geschrieben:



    und in einem weiteren Beitrag:



    Eigentlich müsste es doch jetzt schon ausreichend schriftliche Unterlagen geben, mit denen man zum Finanzamt gehen kann, um glaubhaft zu machen, dass die tatsächliche Lohnzahlung von der bescheinigten abweicht.
    Hallo,

    was nützen die ganzen Antworten, wenn der/die TE/in nicht selbst mal sein Hirn einschaltet.
    Auf die ganzen Antworten komt man doch von selbst

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #17
      AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      was nützen die ganzen Antworten, wenn der/die TE/in nicht selbst mal sein Hirn einschaltet.
      Auf die ganzen Antworten komt man doch von selbst

      Gruß FIGUL
      Ok OK
      Ich ändere jetzt mal die Werte in Anlage N und pack fürs FA eine Kopie der Klageschriften bei.
      Das sollte wohl als Untermauerung reichen.

      Jetzt ist nur noch die Frage offen, welchen Wert ich wie ändere ???

      Danke für die Tipps und seid fleißig.
      Zuletzt geändert von Thomas 2308; 13.08.2018, 19:05.

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        #18
        AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

        Zitat von Thomas 2308 Beitrag anzeigen
        Jetzt ist nur noch die Frage offen, welchen Wert ich wie ändere ???
        Eigentlich alle Einträge auf der Lohnsteuerbescheinigung. Denn mit einem anderen (reduzierten) Brutto ändern sich sebstverständlich auch die Werte für Lohnsteuer, Soli, (Kirchensteuer), KV/PV und RV/AV.
        mfg. - Kent

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          #19
          AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

          Und damit schließt sich der Kreis.. ohne entsprechende Nachweise kann der Stpfl die einzelnen Werte gar nicht zutreffend abändern.

          Folge: die Erklärung schlägt beim FA auf und im Rahmen der Veranlagung werden auf Grund der nicht nachvollziehbaren Abweichung die E-Daten des AG übernommen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #20
            AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

            Was mich hier wundert, dass anscheinend manche Antwortende so einen Fall noch nie in der Praxis hatten.

            Aber daher kann man doch dem TE nicht raten, die falschen Daten anzusetzen.

            Erschreckend.

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              #21
              AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

              Sicher gibt es solche Fälle in der Praxis, die aber dann mit jeweiligen Einzelfallbesonderheiten. Der TE soll ja auch nicht die "falschen" Daten ansetzen, aber das hilft ihm nichts, wenn er das nicht glaubhaft machen kann. Aber auf die Frage, was er dann hat für die Glaubhaftmachung, kommt von ihm ja nichts und dass trotz ein paar von Anderen genannten Ideen ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #22
                AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                Hallo,

                >>>Folge: die Erklärung schlägt beim FA auf und im Rahmen der Veranlagung werden auf Grund der nicht nachvollziehbaren Abweichung die E-Daten des AG übernommen.

                Na und? Trotzdem wäre es falsch, und das kann man notfalls gerichtlich feststellen lassen. Ich sehe da überhaupt kein Problem.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  AW: Nicht erhaltenes Gehalt absetzen ?

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Trotzdem wäre es falsch, und das kann man notfalls gerichtlich feststellen lassen. Ich sehe da überhaupt kein Problem.
                  Genau so ist es.

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