Hallo,
ich war letztes Jahr geringfügig als Musiker an Orchestern tätig, weshalb ich als Kleinunternehmer eingestuft werden sollte. Ich möchte die Anlage EÜR ausfüllen. Ich war oft auf Honorarbasis tätig. In der Honorarvereinbarung steht "in dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten". Reicht es in diesem Fall wenn ich die Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) ausfülle oder muss ich auch die Zeile 14 (Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen)ausfüllen?
Ich danke euch vielmals.
Viele Grüße
ich war letztes Jahr geringfügig als Musiker an Orchestern tätig, weshalb ich als Kleinunternehmer eingestuft werden sollte. Ich möchte die Anlage EÜR ausfüllen. Ich war oft auf Honorarbasis tätig. In der Honorarvereinbarung steht "in dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten". Reicht es in diesem Fall wenn ich die Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) ausfülle oder muss ich auch die Zeile 14 (Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen)ausfüllen?
Ich danke euch vielmals.
Viele Grüße
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