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EÜR - Gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten

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    EÜR - Gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten

    Hallo,

    ich war letztes Jahr geringfügig als Musiker an Orchestern tätig, weshalb ich als Kleinunternehmer eingestuft werden sollte. Ich möchte die Anlage EÜR ausfüllen. Ich war oft auf Honorarbasis tätig. In der Honorarvereinbarung steht "in dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten". Reicht es in diesem Fall wenn ich die Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) ausfülle oder muss ich auch die Zeile 14 (Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen)ausfüllen?

    Ich danke euch vielmals.

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von elster9090; 16.02.2020, 13:07.

    #2
    Eigentlich sollte in einer Honorarvereinbarung in deinem Fall richtigerweise stehen: Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da die

    Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird. Wenn die Umsatzsteuer in den Honorarvereinbarungen nicht

    extra ausgewiesen ist, hast du Glück gehabt, ansonsten hast du ein Problem!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Auf dem Papier steht folgendes:

      Honorar: 230 Euro

      In dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
      Kann das zu einem Problem werden?

      Mehr steht da nicht. Muss ich mir Sorgen machen?
      Zuletzt geändert von elster9090; 16.02.2020, 13:34.

      Kommentar


        #4
        Du stellst hier Fragen zum Steuerrecht, nicht zur elektronischen Steuererklärung.

        Zitat von elster9090 Beitrag anzeigen
        ich war letztes Jahr geringfügig als Musiker an Orchestern tätig, weshalb ich als Kleinunternehmer eingestuft werden sollte
        Ein Musiker, der in Orchestern spielt, ist nicht automatisch Kleinunternehmer. Vielmehr müssen die Voraussetzungen des § 19 Umsatzsteuergesetz erfüllt sein.

        Aber auch wenn ein Kleinunternehmer einer Rechnung erstellt oder eine Gutschrift erhält, der er nicht sofort wiederspricht, und in der Rechnung oder Gutschrift ist Umsatzsteuer ausgewiesen, dann schuldet er die Steuer dem Finanzamt. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro muss auch der Steuerbetrag nicht ausgewiesen werden.

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          #5
          Die Honorarvereinbarungen sollten berichtigt werden!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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