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EÜR - Gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Honorarvereinbarungen sollten berichtigt werden!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Du stellst hier Fragen zum Steuerrecht, nicht zur elektronischen Steuererklärung.

    Zitat von elster9090 Beitrag anzeigen
    ich war letztes Jahr geringfügig als Musiker an Orchestern tätig, weshalb ich als Kleinunternehmer eingestuft werden sollte
    Ein Musiker, der in Orchestern spielt, ist nicht automatisch Kleinunternehmer. Vielmehr müssen die Voraussetzungen des § 19 Umsatzsteuergesetz erfüllt sein.

    Aber auch wenn ein Kleinunternehmer einer Rechnung erstellt oder eine Gutschrift erhält, der er nicht sofort wiederspricht, und in der Rechnung oder Gutschrift ist Umsatzsteuer ausgewiesen, dann schuldet er die Steuer dem Finanzamt. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro muss auch der Steuerbetrag nicht ausgewiesen werden.

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  • elster9090
    antwortet
    Auf dem Papier steht folgendes:

    Honorar: 230 Euro

    In dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
    Kann das zu einem Problem werden?

    Mehr steht da nicht. Muss ich mir Sorgen machen?
    Zuletzt geändert von elster9090; 16.02.2020, 12:34.

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  • Charlie24
    antwortet
    Eigentlich sollte in einer Honorarvereinbarung in deinem Fall richtigerweise stehen: Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da die

    Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird. Wenn die Umsatzsteuer in den Honorarvereinbarungen nicht

    extra ausgewiesen ist, hast du Glück gehabt, ansonsten hast du ein Problem!

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  • elster9090
    hat ein Thema erstellt EÜR - Gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten.

    EÜR - Gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten

    Hallo,

    ich war letztes Jahr geringfügig als Musiker an Orchestern tätig, weshalb ich als Kleinunternehmer eingestuft werden sollte. Ich möchte die Anlage EÜR ausfüllen. Ich war oft auf Honorarbasis tätig. In der Honorarvereinbarung steht "in dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten". Reicht es in diesem Fall wenn ich die Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) ausfülle oder muss ich auch die Zeile 14 (Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen)ausfüllen?

    Ich danke euch vielmals.

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von elster9090; 16.02.2020, 12:07.
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