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EÜR - Gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten
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Du stellst hier Fragen zum Steuerrecht, nicht zur elektronischen Steuererklärung.
Zitat von elster9090 Beitrag anzeigenich war letztes Jahr geringfügig als Musiker an Orchestern tätig, weshalb ich als Kleinunternehmer eingestuft werden sollte
Aber auch wenn ein Kleinunternehmer einer Rechnung erstellt oder eine Gutschrift erhält, der er nicht sofort wiederspricht, und in der Rechnung oder Gutschrift ist Umsatzsteuer ausgewiesen, dann schuldet er die Steuer dem Finanzamt. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro muss auch der Steuerbetrag nicht ausgewiesen werden.
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Auf dem Papier steht folgendes:
Honorar: 230 Euro
In dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Kann das zu einem Problem werden?
Mehr steht da nicht. Muss ich mir Sorgen machen?
Zuletzt geändert von elster9090; 16.02.2020, 12:34.
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Eigentlich sollte in einer Honorarvereinbarung in deinem Fall richtigerweise stehen: Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da die
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird. Wenn die Umsatzsteuer in den Honorarvereinbarungen nicht
extra ausgewiesen ist, hast du Glück gehabt, ansonsten hast du ein Problem!
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EÜR - Gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten
Hallo,
ich war letztes Jahr geringfügig als Musiker an Orchestern tätig, weshalb ich als Kleinunternehmer eingestuft werden sollte. Ich möchte die Anlage EÜR ausfüllen. Ich war oft auf Honorarbasis tätig. In der Honorarvereinbarung steht "in dem Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten". Reicht es in diesem Fall wenn ich die Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) ausfülle oder muss ich auch die Zeile 14 (Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen)ausfüllen?
Ich danke euch vielmals.
Viele GrüßeZuletzt geändert von elster9090; 16.02.2020, 12:07.
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