Hallo liebes ElsterForum,
mein Arbeitgeber hat den Nutzungswert meines Dienstwagen für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb mit 15 % pauschal versteuert. Das betrifft einen Anteil von 261 € im Monat. Leider führt das dazu, dass ich diese 3132€ (/Jahr) von der Entfernungspauschale abgezogen bekomme (Zeile 39, Anlage N). Dadurch ergibt sich, aber für mich ein Nachteil, weil ich 15% statt 0% Steuern auf diesen Anteil zahlen muss. Welche Eintragungen muss ich vornehmen, dass stattdessen die 261€ als Bruttolohn berücksichtig werden und die Entfernungspauschale dann ungekürzt bleibt?
Oder übersehe ich irgendeinen Vorteil durch die Pauschalversteuerung?
Noch ein paar Infos, die ggf. relevant sind:
- BLP Dienstwagen: 57000 €
- Weg Wohnung zu Arbeitsstätte (einfach) 58 km
- Jahreseinkommen deutlich über Beitragsbemessungsgrenze
Vielen Dank und liebe Grüße
Sascha
mein Arbeitgeber hat den Nutzungswert meines Dienstwagen für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb mit 15 % pauschal versteuert. Das betrifft einen Anteil von 261 € im Monat. Leider führt das dazu, dass ich diese 3132€ (/Jahr) von der Entfernungspauschale abgezogen bekomme (Zeile 39, Anlage N). Dadurch ergibt sich, aber für mich ein Nachteil, weil ich 15% statt 0% Steuern auf diesen Anteil zahlen muss. Welche Eintragungen muss ich vornehmen, dass stattdessen die 261€ als Bruttolohn berücksichtig werden und die Entfernungspauschale dann ungekürzt bleibt?
Oder übersehe ich irgendeinen Vorteil durch die Pauschalversteuerung?
Noch ein paar Infos, die ggf. relevant sind:
- BLP Dienstwagen: 57000 €
- Weg Wohnung zu Arbeitsstätte (einfach) 58 km
- Jahreseinkommen deutlich über Beitragsbemessungsgrenze
Vielen Dank und liebe Grüße
Sascha
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