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Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen Dienstwagen nachteilig

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    Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen Dienstwagen nachteilig

    Hallo liebes ElsterForum,

    mein Arbeitgeber hat den Nutzungswert meines Dienstwagen für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb mit 15 % pauschal versteuert. Das betrifft einen Anteil von 261 € im Monat. Leider führt das dazu, dass ich diese 3132€ (/Jahr) von der Entfernungspauschale abgezogen bekomme (Zeile 39, Anlage N). Dadurch ergibt sich, aber für mich ein Nachteil, weil ich 15% statt 0% Steuern auf diesen Anteil zahlen muss. Welche Eintragungen muss ich vornehmen, dass stattdessen die 261€ als Bruttolohn berücksichtig werden und die Entfernungspauschale dann ungekürzt bleibt?

    Oder übersehe ich irgendeinen Vorteil durch die Pauschalversteuerung?

    Noch ein paar Infos, die ggf. relevant sind:
    - BLP Dienstwagen: 57000 €
    - Weg Wohnung zu Arbeitsstätte (einfach) 58 km
    - Jahreseinkommen deutlich über Beitragsbemessungsgrenze

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Sascha

    #2
    Ich glaube, du übersiehst da einiges. Die Pauschalsteuer hat doch dein AG getragen oder?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für den Hinweis, aber die Pauschalbesteuerung (41,30 €) zahle ich und nicht der AG.

      Grüße
      Sascha

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        #4
        Selbst wenn die Pauschalsteuer auf dich überwälzt wird, hast du meines Erachtens aus der Pauschalbesteuerung der Fahrten unterm Strich keinen Nachteil.

        Warum das bei der Höhe deiner Einkünfte so ist, kannst du hier nachlesen:

        https://www.haufe.de/finance/finance...HI9247532.html

        https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI1613015.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für die Links, die hatte ich zuvor auch gelesen. Es ist aber tatsächlich so, dass ich 41 € pro Monat mehr zahlen durch die Pauschalversteuerung. Über weitere Hinweise wie ich das Geld zurückbekommen kann würde ich mich freuen!

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            #6
            Ich sehe bei dieser Konstruktion keine Möglichkeit, Geld vom Finanzamt zu bekommen. Das ist aber auch kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

            Wenn dein AG die Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte nicht pauschal versteuern würde, würde der monatliche Sachbezug nicht 1%, sondern 2,74% vom

            Listenpreis ausmachen. Hast du das mal nachgerechnet?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Die 2,74% geldwerter Vorteil habe ich auch mit Pauschalversteuerung. Ganz konkret wird es wie folgt berechnet:
              - gw. Vorteil BLP 570 € (1%)
              - gw. Vorteil KM 991,8 € (1,74%) davon aber 261 € pauschal versteuert

              --> Mein Steuer-Brutto steigt um 570 + 730,8 €. Die 15 % von 261 € (=41,3 €) werden direkt netto abgezogen.

              Der für mich günstigere Fall wäre aber wenn mein Steuer-Brutto um 570 + 730,8 + 261 € steigen würde aber stattdessen bleibt mir ja auch 261€ mehr Werbungskosten für die Pendlerpauschale erhalten. d.h. die 261 € mehr Brutto muss ich gar nicht versteuern und somit hätte ich 41,3€ gespart.


              Scheinbar gibt es aber keine Möglichkeit den Sachverhalt so in ElsterFormular anzugeben, dass ich die 41,3 € wieder zurückbekomme. Bleibt mir wohl nur noch beim Arbeitgeber nachzuhaken ob man das zukünftig ohne Pauschlversteuerung lösenkann, da dieser ja die Wahlfreiheit hat.

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                #8
                Ich habe jetzt auch mal nachgerechnet. Wenn du außer der Entfernungspauschale keine weiteren Werbungskosten hättest, ist das alles halb so wild.

                Die Arbeitnehmer-Pauschale von 1.000,00 € bekommst du nämlich in jedem Fall.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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