Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünfte aus Minijob

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkünfte aus Minijob

    Ich habe einen Minijob in einem Büro. In welchem Formular von Elster kann ich diesen eintragen?

    #2
    Gar nicht. Minijobs werden vom Arbeitgeber pauschalversteuert und haben in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      pauschal versteuerter Minijob kommt nicht in die Steuererklärung
      Auf Lohnsteuerkarte Anlage N

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, gehört er gar nicht in die Steuererklärung. Wenn auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wird, gehört er in die Anlage N.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Minijobs werden vom Arbeitgeber pauschalversteuert
          Keineswegs immer!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Keineswegs immer!
            Aber zu 99,9%

            Ok, stimmt natürlich, da hat in meinem Beitrag ein Falls pauschalversteuert... gefehlt.

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Aber zu 99,9%
              Nee, der Anteil auf Steuerkarte (wie man früher sagte) ist bedeutend höher.

              1. ist es in manchen Fällen sogar günstiger (etwa bei Studenten die unter dem Grundfreibetrag liegen).
              2. weil manche Arbeitgeber nur so abrechnen wollen (oder können) wie sie es immer machen.

              Nicht ohne Grund fragen wir fast jedesmal nach, wie der Minijob abgerechnet wird, oder - wie hier gleich mehrmals - beantworten beide Möglichkeiten.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                1. ist es in manchen Fällen sogar günstiger (etwa bei Studenten die unter dem Grundfreibetrag liegen).
                Für den Arbeitgeber allemal! Die studentischen Minijobs meiner Tochter wurden von der Uni immer mit ELStAM abgerechnet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  An alle Nutzer, die geantwortet haben: vielen Dank für Ihre Antworten. Sie haben mir sehr geholfen.
                  Freundliche Grüße, Z.Allen

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X