An alle Nutzer, die geantwortet haben: vielen Dank für Ihre Antworten. Sie haben mir sehr geholfen.
Freundliche Grüße, Z.Allen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einkünfte aus Minijob
Einklappen
X
-
1. ist es in manchen Fällen sogar günstiger (etwa bei Studenten die unter dem Grundfreibetrag liegen).
Einen Kommentar schreiben:
-
Hallo,
Aber zu 99,9%
1. ist es in manchen Fällen sogar günstiger (etwa bei Studenten die unter dem Grundfreibetrag liegen).
2. weil manche Arbeitgeber nur so abrechnen wollen (oder können) wie sie es immer machen.
Nicht ohne Grund fragen wir fast jedesmal nach, wie der Minijob abgerechnet wird, oder - wie hier gleich mehrmals - beantworten beide Möglichkeiten.
Stefan
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenKeineswegs immer!
Ok, stimmt natürlich, da hat in meinem Beitrag ein Falls pauschalversteuert... gefehlt.
Einen Kommentar schreiben:
-
Minijobs werden vom Arbeitgeber pauschalversteuert
Einen Kommentar schreiben:
-
Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, gehört er gar nicht in die Steuererklärung. Wenn auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wird, gehört er in die Anlage N.
Einen Kommentar schreiben:
-
Hallo,
pauschal versteuerter Minijob kommt nicht in die Steuererklärung
Auf Lohnsteuerkarte Anlage N
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
Gar nicht. Minijobs werden vom Arbeitgeber pauschalversteuert und haben in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.
Einen Kommentar schreiben:
-
Einkünfte aus Minijob
Ich habe einen Minijob in einem Büro. In welchem Formular von Elster kann ich diesen eintragen?
Einen Kommentar schreiben: