Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KAP - Freistellungauftrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KAP - Freistellungauftrag

    Hallo,

    ich habe eine Geldanlage, bei der mir 50€ Kapitalertragssteuer abgezogen wurde (es liegt kein Freistellungauftrag vor, keine weitere Kapitalerträge und Freistellungsaufträge bei anderen Institutionen, ledig).
    Nun habe ich meine Steuererklärung gemacht und bekomme die 50€ wieder erstattet.
    Warum brauche ich dann einen Freistellungsauftrag.

    Ciao forum

    #2
    Hallo,

    damit du dir und der Bank Arbeit ersparst
    Die Bank führt nichts ab, solange du nicht über den Freibetrag kommst und du brauchst keine Anlage KAP auszufüllen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Dann brauche ich keinen Freistellungsauftrag, wenn ich nicht über 801€ Zins komme.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Kapitalertragsteuer + Soli+ eventuell KiSt ab.
        Ab dem 1.Euro.
        Das musst du dir dann in der Est-Erklärung Anlage KAP erst wieder holen.
        Mit Freistellungsauftrag brauchst du keine Anlage KAP auszufüllen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Mit Freistellungsauftrag brauchst du keine Anlage KAP auszufüllen
          und eventuell überhaupt keine Steuererklärung einreichen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke für deine Hilfe

            Kommentar

            Lädt...
            X