Hallo,
ich habe eine Geldanlage, bei der mir 50€ Kapitalertragssteuer abgezogen wurde (es liegt kein Freistellungauftrag vor, keine weitere Kapitalerträge und Freistellungsaufträge bei anderen Institutionen, ledig).
Nun habe ich meine Steuererklärung gemacht und bekomme die 50€ wieder erstattet.
Warum brauche ich dann einen Freistellungsauftrag.
Ciao forum
ich habe eine Geldanlage, bei der mir 50€ Kapitalertragssteuer abgezogen wurde (es liegt kein Freistellungauftrag vor, keine weitere Kapitalerträge und Freistellungsaufträge bei anderen Institutionen, ledig).
Nun habe ich meine Steuererklärung gemacht und bekomme die 50€ wieder erstattet.
Warum brauche ich dann einen Freistellungsauftrag.
Ciao forum
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