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ab Zeile 5 muss ich doch nur ausfüllen, wenn es sich um ausländische Renten handelt??
Nein, das ist ein Missverständnis. Bei ausländischen Renten ist nur eine zusätzliche Angabe erforderlich,
Bei inländischen Renten ist die Angabe der Rentenart (Rentenschlüssel) ab 2019 nicht mehr notwendig.
Womit wird die Erklärung erstellt? Das sieht ja wie der Papiervordruck und nicht wie ElsterFormular aus.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ja, der Rentenbetrag im Jahr 2019 kommt in die Zeile 5, ein Rentenanpassungsbetrag (fällt erst im 2. Jahr nach Rentenbeginn an) in Zeile 6,
der Rentenbeginn in die Zeile 7. Die Beiträge zur KV und PV trägst du bei gesetzlicher Versicherung in die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Die vielleicht gut gemeinten Vereinfachungen bei einigen Formularen ab 2019 irritieren nicht nur dich!
Freundliche Grüße
Charlie24
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