Wo targe ich die "Einkommen Steuer Vorauszahlungen" an das Finanzamt? (in Frm. Einkommensteuererklärung 2019)
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Keine Ankündigung bisher.
"Einkommen Steuer Vorauszahlungen"
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Bei ElsterFormular und Mein ELSTER besteht keine offizielle Möglichkeit der Erfassung. Wenn du die Vorauszahlungen in der
Berechnung haben willst, musst du die Vorauszahlungen in der Anlage N in einer zusätzlichen Lohnsteuerbescheinigung erfassen.
Arbeitslohn 0,00 und nur die Jahressumme der Vorauszahlungen bei Lohnsteuer bzw. Soli eintragen. Vor dem Versand dann wieder löschen!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei ElsterFormular und Mein ELSTER besteht keine offizielle Möglichkeit der Erfassung. Wenn du die Vorauszahlungen in der
Berechnung haben willst, musst du die Vorauszahlungen in der Anlage N in einer zusätzlichen Lohnsteuerbescheinigung erfassen.
Arbeitslohn 0,00 und nur die Jahressumme der Vorauszahlungen bei Lohnsteuer bzw. Soli eintragen. Vor dem Versand dann wieder löschen!
warum das ? Umständlicher gehts wohl nicht.
Papier und Bleistift tun es auch
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Die maximal vier Zahlen einzutragen, dauert nicht mal eine Minute. Mir ist es lieber, einen stets aktuellen Stand zu haben,
was tatsächlich noch an Nachzahlung oder auch Erstattung anfällt, als den Wert bei jeder Änderung neu auszurechnen.
Du darfst aber gern bei Papier und Bleistift bleiben!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Vorauszahlungen werden immer für ein konkret bestimmtes Jahr festgesetzt und auch mit diesem Jahr verrechnet.
Wenn sie zu hoch waren, gibt es eine Erstattung, wenn sie zu niedrig waren, hat das eine Nachzahlung zur Folge.
Deshalb führe ich sie auch mit. Da sehe ich nämlich sofort, ob es Sinn macht, eine Erklärung früh einzureichen oder nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo zusammen, jetzt sind wir ja ein Jahr weiter....Hat sich mittlerweile was getan? Kann man die EkSt-VZ irgendwo (ohne Hilfsaktion mit der Anlage N) im Formular eingeben, damit sie bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden?
Im WISO-Programm wird beschrieben, dass man unter "sonstige Angaben" unter"allgemeine Ausgaben" seine ST-VZ eingeben könnte.
Die finde ich aber bei Elster nicht..?
viele Grüße
BettyZuletzt geändert von Betty1957; 15.03.2021, 16:22.
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Also was ist nun: Du stellst die Frage unter Elsterformular, das gibt es aber für 2020 nicht. "Elster" ist kein Programm, sondern ein Modul, das sich in vielen Steuerprogrammen oder Steuerwebanwendungen findet. Meist du vielleicht Mein Elster ? Wenn ja, wieso postest Du dann hier ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Hallo zusammen, jetzt sind wir ja ein Jahr weiter....Hat sich mittlerweile was getan? Kann man die EkSt-VZ irgendwo (ohne Hilfsaktion mit der Anlage N) im Formular eingeben, damit sie bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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