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Gründungskosten - Vorweggenommene Betriebsausgaben

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    Gründungskosten - Vorweggenommene Betriebsausgaben

    Guten Tag,
    ich bin angestellt und habe bereits eine Berufsausbildung. Ich möchte mich in 2020 mit einem Nebengewerbe als Osteopathin selbständig machen. Die dafür erforderliche Ausbildung habe ich Anfang 2018 begonnen und zahle sie seit Februar 2018 in monatlichen Raten. Die Rechnung über die Gesamtsumme mit dem Ratenplan habe ich aber bereits in 2017 erhalten. Trage ich die Ausgaben als vorweggenommene Betriebsausgaben in 2017 (also das Jahr der Rechnung) ein oder erst in 2018, da die Zahlungen erst 2018 begonnen haben? Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Gründungskosten - Vorweggenommene Betriebsausgaben

    Zitat von Meee Beitrag anzeigen
    Guten Tag,
    ich bin angestellt und habe bereits eine Berufsausbildung. Ich möchte mich in 2020 mit einem Nebengewerbe als Osteopathin selbständig machen. Die dafür erforderliche Ausbildung habe ich Anfang 2018 begonnen und zahle sie seit Februar 2018 in monatlichen Raten. Die Rechnung über die Gesamtsumme mit dem Ratenplan habe ich aber bereits in 2017 erhalten. Trage ich die Ausgaben als vorweggenommene Betriebsausgaben in 2017 (also das Jahr der Rechnung) ein oder erst in 2018, da die Zahlungen erst 2018 begonnen haben? Vielen Dank im Voraus!
    Hallo,

    Frage für den Steuerberater.
    Der Bezug zu Elster fehlt völlig

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Gründungskosten - Vorweggenommene Betriebsausgaben

      Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung!

      Im Steuerrecht gilt normalerweise das Abflussprinzip (§ 11 EStG).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Gründungskosten - Vorweggenommene Betriebsausgaben

        Entscheidend ist das Jahr der Zahlung, § 11 EStG.

        Kommentar


          #5
          AW: Gründungskosten - Vorweggenommene Betriebsausgaben

          Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten. @Figul: alles klar, tut mir leid, bin ganz neu hier.
          Gruß

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