Guten Tag,
ich bin angestellt und habe bereits eine Berufsausbildung. Ich möchte mich in 2020 mit einem Nebengewerbe als Osteopathin selbständig machen. Die dafür erforderliche Ausbildung habe ich Anfang 2018 begonnen und zahle sie seit Februar 2018 in monatlichen Raten. Die Rechnung über die Gesamtsumme mit dem Ratenplan habe ich aber bereits in 2017 erhalten. Trage ich die Ausgaben als vorweggenommene Betriebsausgaben in 2017 (also das Jahr der Rechnung) ein oder erst in 2018, da die Zahlungen erst 2018 begonnen haben? Vielen Dank im Voraus!
ich bin angestellt und habe bereits eine Berufsausbildung. Ich möchte mich in 2020 mit einem Nebengewerbe als Osteopathin selbständig machen. Die dafür erforderliche Ausbildung habe ich Anfang 2018 begonnen und zahle sie seit Februar 2018 in monatlichen Raten. Die Rechnung über die Gesamtsumme mit dem Ratenplan habe ich aber bereits in 2017 erhalten. Trage ich die Ausgaben als vorweggenommene Betriebsausgaben in 2017 (also das Jahr der Rechnung) ein oder erst in 2018, da die Zahlungen erst 2018 begonnen haben? Vielen Dank im Voraus!
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