Wenn mich die Frage wirklich genervt hätte, hätte ich nicht geantwortet. Allerdings standen die Antworten auch schon weiter oben und die
sind meiner Meinung nach durchaus verständlich formuliert.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Anspruch auf steuerfreie Beihilfe für Ehefrau
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Zunächst vielen Dank für deine Antwort Charlie24.
Sollte ich mit meinem Beitrag dich in irgendeiner Weise genervt haben, was deutlich den Eindruck erwecken lässt, dann bitte ich dies zu entschuldigen!
Ich kann mir als sehr toleranter Mensch aber nicht die Anmerkung verkneifen: DU hättest nicht antworten müssen!!!
In diesem Sinne Hellau und Alaaf
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Die Auswahlmöglichkeit zwischen JA und NEIN ist ab 2019 entfallen! Wenn nicht NEIN (2) ausgewählt oder eingetragen wird, erfolgt die Übermittlung
automatisch mit der Voreinstellung JA, die auch in den meisten Fällen zutrifft! Das ist doch nicht so schwer zu verstehen?
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Hallo zusammen!
Das oben beschriebene Problem habe ich auch. Bei mir habe ich gar keine Möglichkeit "ja" auszuwählen(Zeile 51), obwohl dies die richtige Angabe wäre. Habe ich ggf zuvor eine fehlerhafte Angabe gemacht, so dass ich nicht die Möglichkeit habe "ja" anzugeben???
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Es müssten aber 1.200 Euro sein, wenn ich mich nicht irre.
Einzelheiten siehe § 10 Abs. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
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Ein Gast antworteteIn der Steuerberechnung von ElsterFormular ist unter "Vorwegabzug" nur ein Betrag von 600 Euro angegeben. Es müssten aber 1.200 Euro sein, wenn ich mich nicht irre.
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Warum sollte die Voreinstellung JA nicht funktionieren?
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Hallo,
ist weg gefallen-
wenn - nein- nicht zutrifft, bleibt nur noch - ja- übrig
Gruß FIGUL
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Anspruch auf steuerfreie Beihilfe für Ehefrau
Kann es sein, dass in der aktuellen Version (21.1.0.1) von ElsterFormular in der Anlage „Versorgungsaufwand“ bei Zeile 51 (Haben Sie …Anspruch auf… steuerfreie Beihilfen?) die automatische JA-Option bei den Angaben für Ehefrau/Person B nicht funktioniert? Die Eingabe von „Ja“ ist ja nicht mehr möglich und "Nein" trifft nicht zu.Stichworte: -
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