Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuererklärung/Krankengeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuererklärung/Krankengeld

    Hallo Zusammen,

    ich mache gerade die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2019 für meine Frau. Diese hat letztes Jahr Lohn und Krankengeld erhalten. Wo genau trage ich das Krankengeld ein. In den Hauptvordruck oder in Anlage N? Habe bereits im Interner geschaut, aber dort wird man nur noch mehr verwirrt. Dort hab ich was gelesen, dass falls die Anlage N abgegeben werden muss(In dem Falle meiner Frau wird diese abgegeben, da ja Lohn erzielt wurde) das Krankengeld dort eingetragen werden soll. Ich wüsste aber nicht wo..ich wollte es jetzt in den Hauptvordruck schreiben unter Entgeltersatzleistungen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Vielen Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von Sebastian J.; 26.02.2020, 09:53.

    #2
    Krankengeld ist im Hauptvordruck zu erklären und zwar in Zeile 38. Bei Zusammenveranlagung gehört es in die Zeile für die Ehefrau,

    ansonsten bei Steuerpflichtige Person eingetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die flotte Antwort Charlie 24.
      War des denn früher mal so gewesen, dass dies in der Anlage N eingetragen werden musste?
      Hatte mich nur gewundert, dass dies in vielen älteren Internetseiten so rumschwirrt.

      Kommentar


        #4
        War des denn früher mal so gewesen, dass dies in der Anlage N eingetragen werden musste?
        Früher gab es das mal als Alternative, das wurde aber vor einigen Jahren geändert, da es zu fehlerhaften Doppeleinträgen führte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Besten Dank Charlie...hast mir super geholfen. Alles Gute dir noch

          Kommentar


            #6
            Hallo Zusammen,

            ich finde es dennoch sehr missverständlich. Und zwar an mehreren Stellen.
            In der Eingabehilfe für den Hauptvordruck Zeile 38 steht:
            (...)
            Einkommensersatzleistungen sind: (dann folgen die verschiedenen Einkommensersatzleistungen u.a. Krankengeld)
            Haben Sie über die Einkommensersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten (z. B. aus technischen Gründen), tragen Sie diese bitte in Zeile 38 ein.
            (...)
            Jetzt habe ich tatsächlich eine Bescheinigung von der Krankenkasse erhalten, in der steht aber, dass die Daten an das Finanzamt gemeldet wurden. Also gab es bei der Übermittlung keine technischen Probleme. Und wenn ich die Eingabehilfe richtig interpretiere, müsste das ja heißen, dass ich das Krankengeld an dieser Stelle nur dann eintragen muss, wenn die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten!?

            Außerdem schreibt die Krankenkasse in der Bescheinigung:
            Mehr zu (...) der Meldung an das Finanzamt erfahren Sie unter tk.de, Suchnummer 2004494.

            Gebe ich die Suchnummer auf tk.de ein, erscheint der Beitrag:
            Welche Entgel­ter­satz­leis­tungen werden dem Finanzamt gemel­det?

            In diesem steht unter "Angabe in der Steuererklärung":
            Wenn Sie Entgeltersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld erhalten, müssen Sie die Brutto-Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Eine Bescheinigung über die gezahlten Leistungen brauchen Sie dem Finanzamt nicht vorzulegen.
            Auf der Internetseite des Steuer-Verwaltungsprogramms Elster erfahren Sie, wo genau in Ihrer Steuererklärung Sie diese Geldleistungen eintragen müssen. Geben Sie einfach "Entgeltersatzleistungen" in die Suche ein.

            Gehe ich auf die Elster-Seite und gebe den Suchbegriff "Entgeltersatzleistungen" ein, so wird die Zeile 28 in der Anlage N für 2019 angegeben, mit dem Hinweis:
            Lohn- / Entgeltersatzleistungen sind zwar steuerfrei, beeinflussen aber die Höhe der Steuer auf den Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt).

            In meinem ElsterFormular 21.2 kann ich nur in Zeile 28 gar nichts angeben.

            Was gilt denn nun? Und warum bekomme ich auf offiziellen Internetseiten (von Krankenkasse und Elster) solch missverständliche Hinweise?

            Kommentar


              #7
              Und wenn ich die Eingabehilfe richtig interpretiere, müsste das ja heißen, dass ich das Krankengeld an dieser Stelle nur dann eintragen muss, wenn die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten!?
              Was da in der Eingabehilfe steht, entspricht der amtlichen Anleitung für die Papiervordrucke. Bei Verwendung eines Steuerprogramms ist diese Anleitung,

              mit Verlaub gesagt, Unfug. Wenn du die Beträge nicht einträgst, stimmt die gesamte Steuervorausberechnung nicht!

              Was du sonst noch so alles gefunden hast, ist schlicht veraltet! Trage die bescheinigten Beträge in die Zeile 38 ein und übermittle die Erklärung mit den Beträgen.

              Die vermeintlichen Vereinfachungen ab 2019 sind bei elektronischen Erklärungen alle nicht besonders sinnvoll.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Ich finde es sehr ärgerlich, dass man im Internet bei der Suche mit den Suchwörtern "Krankengeld" und "Zeile" immer noch zuerst mehrfach auf die Behauptung stößt, dass das für Arbeitnehmer in Zeile 27 der Anlage N einzutragen wäre, obwohl es offensichtlich nicht stimmt.

                Wenn man es schon in Zeile 27 von Anlage N als Entgeltersatzleistung eingetragen und so mit der Bezeichnung "Krankengeld" abgeschickt hat, kann man dann davon ausgehen, dass das Finazamt das erkennt und das Krankengeld nicht doppelt berechnet - oder ist es dann ratsam, die Steuererklärung nochmal mit dem Krankengeld im Mantelbogen abzugeben?
                Zuletzt geändert von ; 29.09.2020, 09:56.

                Kommentar


                  #9
                  Na ja, also wer lesen kann, ist schon klar im Vorteil, oder ? Dass jedes Jahr irgendwo an den Vordrucken geschraubt wird, ist doch allgemein bekannt, außerdem gibt es Eingabehilfen. Und die Zeile 27 war ja bis 2016 auch korrekt, in 2018 war es Zeile 28. Und die Finanzämter sind wohl kaum dafür verantwortlich, dass Internetseite XY von Anbieter ABC einen Fehler macht oder seine Infos nicht anpasst. Verantwortlich für das richtige Ausfüllen der Formulare ist die Person, die vor dem Schreibtisch sitzt.

                  Je nachdem, was Du in Zeile 27 bei "aus der Tätigkeit aus" einträgst oder nicht einträgst, ist es wahrscheinlicher oder weniger wahrscheinlicher, dass der gemeine Bearbeiter den Doppler erkennen kann oder eben nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Und die Zeile 27 war ja bis 2016 auch korrekt,
                    Zunächst Mal sorry, dass ich das Jahr nicht genannt hab und dadurch ein Missverständnis verursacht habe. Es geht nämlich um das Formular für 2016. Aber da bin ich mir nicht sicher, ob das da korrekt war.

                    In "Mein Elster" (Ich weiß, das Thema steht im ElsterFormular-Unterforum, aber die Zeile hat sich ja identisch verändert) ist beim Hinweis zu Zeile 27 in Anlage N (damals Entgeltersatzleistungen) zwar nicht ersichtlich, dass das Krankengeld dort falsch aufgehoben wäre (wenn auch Krankengeld dort grundsätzlich nicht namentlich erwähnt wird, sondern laut meiner Erinnerung sinngemäß einfach "oder andere Entgeltersatzleistungen" dort steht). Aber:

                    wenn man sich auf der bfinv-Website die aktuelle Anleitung zu Zeile 27 von Anlage N für 2016 ansieht, steht da noch der Zusatz: "Nicht vom Arbeitgeber gezahlte Lohn­ / Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld) tragen Sie bitte in Zeile 91 des Hauptvordrucks ein." (zumindest glaube ich, dass das in Mein Elster dort bis heute nicht steht, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht)

                    Mit diesem bfinv-Hinweis wirkt es auf mich so, dass das schon für 2016 eigentlich falsch war, Krankengeld in Anlage N statt im Mantelbogen einzutragen.
                    Zuletzt geändert von ; 29.09.2020, 15:02.

                    Kommentar


                      #11
                      Mit diesem bfinv-Hinweis wirkt es auf mich so, dass das schon für 2016 eigentlich falsch war, Krankengeld in Anlage N statt im Mantelbogen einzutragen.
                      Auch 2016 gehörten in die Zeile 27 der Anlage N nur die unter Nummer 15 einer Lohnsteuerbescheinigung stehenden Beträge, das siehst du richtig.

                      Bis 2014 gab es aber in der Anlage N eine Zeile 29 zum Eintrag von Krankengeld etc. zusätzlich zu der Eintragungsmöglichkeit im Hauptvordruck, was zu

                      fehlerhaften Doppeleinträgen führen konnte.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Normal muss der Fall einer versehentlichen Eintragung in Anlage N mit der MeinElster-Anleitung kombiniert mit dem, was man bei einer Internet-Recherche zunächst "feststellt", zumindest beim Formular für 2016 ja sehr oft vorgekommen sein.

                        Aber dann ist es in so einem Fall wohl am besten, eine korrigierte Erklärung abzugeben, um die doppelte Berechnung des Krankengelds zu vermeiden?
                        Zuletzt geändert von ; 29.09.2020, 19:17.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X