Hallo zusammen,
ich schreibe Bücher und stelle sie Amazon, mit Sitz in Luxemburg , zum Verkauf zur Verfügung.
Amazon verkauft diese Bücher als eBook und in Printform.
Von Amazon erhalte ich dafür Tantiemen, für die ich mit der Angabe, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach §13b UStG schuldet, Rechnungen erstelle.
Entsprechend dem Reverse Charge Verfahren führe ich keine Umsatzsteuer ans FA ab.
In der Umsatzsteuervoranmeldung stellt der Eintrag der eingenommenen Tantiemen für mich kein Problem dar, da dort der §13b UstG nicht noch in seine einzelnen Absätze zerlegt wird.
In der Umsatzsteuererklärung muss ich aber entscheiden, ob es sich um
1. Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§13b ABS. 1 UstG)
Zeile 100
2. Lieferungen, die unter das Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) fallen (§13b Abs. 2 Nr. 3 UstG)
Zeile 101
3. Andere Leistungen (§13b Abs. 2 Nr.1,2,4, bis 11 UstG)
Zeile102
handelt.
Punkt 2, Zeile 101 fällt ja schon mal weg.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die eingenommenen Honorare in Zeile 100 oder Zeile 102 eintragen soll.
Über eine Unterstützung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M.S.
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