Ich bin seit einem Jahr Rentner und beziehe neben der gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente. Im Formular Vorsorgeaufwand steht bei mir in Zeile 11 der Betrag der bezahlten Krankenversicherung aus der Betriebsrente. Muss ich in Zeile 12 (Text: In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt) den gleichen Betrag noch einmal eintragen? Als Rentner habe ich doch keinen Anspruch auf Krankengeld, oder liege ich hier falsch?
Freundliche Grüße
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