Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderbetreuungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kinderbetreuungskosten

    Hallo,
    wir (unverheiratet, gemeinsamer Haushalt) sind beide Vollzeit berufstätig. Unsere beiden Kinder (geb.2001 und 2007) gehen in die Kita/Hort. Die Kosten dafür trage ich. Ich habe also den vollen Betrag bei mir je Kind angegeben. Das sind für ein Kind im Jahr 4908 Euro (2/3 = 3272) und für das 2. Kind 984 Euro (2/3 = 656). Die Plausibilität ist o.k. Nur mit der Berechnung habe ich ein Problem. Dort steht: Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wurde auf den entsprechenden Höchstbetrag (max. 4000 Euro) beschränkt (für das 2007 geb. Kind). Warum? Soweit mit bekannt, ist der Höchstsatz doch 6000 Euro (2/3 = 4000).
    Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden dann erwerbsbed. Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2656 angerechnet. Warum nicht der 2/3 - Betrag von 3928 Euro (3272+656)?

    Wer kann mir helfen?

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    die fehlermeldung legt zunächst nahe, das hier evtl. irgendwas doppelt angegeben wurde, oder der gesamt-betrag anstelle des 2/3 betrages an einer falschen stelle eingesetzt wurde.

    da sie nicht verheiratet sind, handelt es sich ja um eine einzelveranlagung. generell gilt dabei, das jedem elternteil die haelfte des maximal-betrages, also 2000 euro zusteht.
    hierdurch lassen sich zumindest die 2656 erklären, fuer das erste kind wird ihr anteil eben auf die haelfte reduziert. sie muessen in zeile 90 angeben, das sie 100 des anteils haben/bekommen muessen.

    evtl. verschwindet durch letzteres auch die erste fehlermeldung, wenn man unterstellt, das die meldung eigentlich sagen wollte, das der hoechstbetrag auf die fuer sie sonst gueltigen 2000 gedeckelt wurde, ggf. aber der falsche betrag in der meldung steht.

    ansonsten bitte mal auflisten welche zeilen mit welchen betraegen gefuellt wurden.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Hallo, danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Der Hinweis auf Feld 90 war die Lösung meines Problems. Ich hatte dort nichts eingetragen. Jetzt wurde der 2/3 Betrag vollständig in die Berechnung übernommen.
      Nochmal Danke für den Tipp von Falzo!

      Kommentar

      Lädt...
      X