Hallo,
wir (unverheiratet, gemeinsamer Haushalt) sind beide Vollzeit berufstätig. Unsere beiden Kinder (geb.2001 und 2007) gehen in die Kita/Hort. Die Kosten dafür trage ich. Ich habe also den vollen Betrag bei mir je Kind angegeben. Das sind für ein Kind im Jahr 4908 Euro (2/3 = 3272) und für das 2. Kind 984 Euro (2/3 = 656). Die Plausibilität ist o.k. Nur mit der Berechnung habe ich ein Problem. Dort steht: Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wurde auf den entsprechenden Höchstbetrag (max. 4000 Euro) beschränkt (für das 2007 geb. Kind). Warum? Soweit mit bekannt, ist der Höchstsatz doch 6000 Euro (2/3 = 4000).
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden dann erwerbsbed. Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2656 angerechnet. Warum nicht der 2/3 - Betrag von 3928 Euro (3272+656)?
Wer kann mir helfen?
wir (unverheiratet, gemeinsamer Haushalt) sind beide Vollzeit berufstätig. Unsere beiden Kinder (geb.2001 und 2007) gehen in die Kita/Hort. Die Kosten dafür trage ich. Ich habe also den vollen Betrag bei mir je Kind angegeben. Das sind für ein Kind im Jahr 4908 Euro (2/3 = 3272) und für das 2. Kind 984 Euro (2/3 = 656). Die Plausibilität ist o.k. Nur mit der Berechnung habe ich ein Problem. Dort steht: Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wurde auf den entsprechenden Höchstbetrag (max. 4000 Euro) beschränkt (für das 2007 geb. Kind). Warum? Soweit mit bekannt, ist der Höchstsatz doch 6000 Euro (2/3 = 4000).
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden dann erwerbsbed. Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2656 angerechnet. Warum nicht der 2/3 - Betrag von 3928 Euro (3272+656)?
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