Hallo zusammen,
ich habe eine spezielle Frage, die ich im Forum bisher nicht finden konnte.
Folgende Situation:
Ehemann ist Angestellter.
Ehefrau hat ein Gewerbe (Status Kleingwerbe).
Sind zusammen veranlagt.
Somit erstellt dieses Ehepaar jährlich eine Einkommensteuererklärung und EÜR mit Elster.
Jetzt plant die Ehefrau ein 2. Gewerbe (Status Kleingwerbe) anzumelden. Dafür hat Sie 2019 (VOR der Anmeldung des Gewerbes) eine Ausbildung über 3 Monate "genossen" und dafür 4200 Euro investiert.
Diese 4200 Euro sollen nun als "vorweggenommene Betriebsausgaben" in der Steuererklärung für 2019 geltend gemacht werden.
Wo kann diese Ausgabe eingetragen werden ?
In der EÜR für das 1. Gewerbe dürfte das ja theoretisch nicht auftauchen ?!
Kann die Ehefrau eine 2. EÜR in Elster anlegen (das Gewerbe war 2019 noch nicht angemeldet) ?
Oder wie sieht hierfür eine Lösung aus ?
Ich hoffe, dass ich keine wichtigen Details vergessen habe, die zur Antwort benötigt werden.
Ich freue mich über Eure Antworten.
Vielen Dank.
Ulf
ich habe eine spezielle Frage, die ich im Forum bisher nicht finden konnte.
Folgende Situation:
Ehemann ist Angestellter.
Ehefrau hat ein Gewerbe (Status Kleingwerbe).
Sind zusammen veranlagt.
Somit erstellt dieses Ehepaar jährlich eine Einkommensteuererklärung und EÜR mit Elster.
Jetzt plant die Ehefrau ein 2. Gewerbe (Status Kleingwerbe) anzumelden. Dafür hat Sie 2019 (VOR der Anmeldung des Gewerbes) eine Ausbildung über 3 Monate "genossen" und dafür 4200 Euro investiert.
Diese 4200 Euro sollen nun als "vorweggenommene Betriebsausgaben" in der Steuererklärung für 2019 geltend gemacht werden.
Wo kann diese Ausgabe eingetragen werden ?
In der EÜR für das 1. Gewerbe dürfte das ja theoretisch nicht auftauchen ?!
Kann die Ehefrau eine 2. EÜR in Elster anlegen (das Gewerbe war 2019 noch nicht angemeldet) ?
Oder wie sieht hierfür eine Lösung aus ?
Ich hoffe, dass ich keine wichtigen Details vergessen habe, die zur Antwort benötigt werden.
Ich freue mich über Eure Antworten.
Vielen Dank.
Ulf
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