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Zweites Gewerbe - vorweggenommene Betriebsausgaben

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    Zweites Gewerbe - vorweggenommene Betriebsausgaben

    Hallo zusammen,
    ich habe eine spezielle Frage, die ich im Forum bisher nicht finden konnte.

    Folgende Situation:
    Ehemann ist Angestellter.
    Ehefrau hat ein Gewerbe (Status Kleingwerbe).
    Sind zusammen veranlagt.
    Somit erstellt dieses Ehepaar jährlich eine Einkommensteuererklärung und EÜR mit Elster.

    Jetzt plant die Ehefrau ein 2. Gewerbe (Status Kleingwerbe) anzumelden. Dafür hat Sie 2019 (VOR der Anmeldung des Gewerbes) eine Ausbildung über 3 Monate "genossen" und dafür 4200 Euro investiert.
    Diese 4200 Euro sollen nun als "vorweggenommene Betriebsausgaben" in der Steuererklärung für 2019 geltend gemacht werden.

    Wo kann diese Ausgabe eingetragen werden ?
    In der EÜR für das 1. Gewerbe dürfte das ja theoretisch nicht auftauchen ?!
    Kann die Ehefrau eine 2. EÜR in Elster anlegen (das Gewerbe war 2019 noch nicht angemeldet) ?
    Oder wie sieht hierfür eine Lösung aus ?

    Ich hoffe, dass ich keine wichtigen Details vergessen habe, die zur Antwort benötigt werden.

    Ich freue mich über Eure Antworten.
    Vielen Dank.

    Ulf



    #2
    Die gestellten Fragen haben mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- bzw. mit ElsterFormular nichts zu tun,

    es ist deshalb kein Wunder, dass du im Forum nichts finden konntest.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für die Antwort. Ich würde das "Problem" gerne mit Elster lösen, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass ich hier richtig bin.


      Grüße
      Ulf

      Kommentar


        #4
        Das ist aber kein ELSTER-Problem. Wenn das zweite Kleingewerbe der Ehefrau eigenständig ist, ist dafür auch eine eigene EÜR einzureichen.

        Das steht doch auf dem EÜR-Formular auch drauf: Bitte für jeden Betrieb eine gesonderte EÜR einreichen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich versuche das mit Elster. War mir unsicher, weil das Gewerbe erst jetzt angemeldet wird.
          Vielen Dank - auch wenn das Thema nicht hier hin gehörte.....

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