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Antrag auf Aufteilung der Abzugsbeträge Bei Einzelveranlagung von Ehegatten

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    Antrag auf Aufteilung der Abzugsbeträge Bei Einzelveranlagung von Ehegatten

    Hallo Elsterprofis,

    hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich erstelle gerade die Steuererklärung 2019 von mir und meinem Mann.

    Bei der Erstellung der Steuererklärung habe ich festgestellt, dass eine Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger wäre. (Wir würden mehr erstattet bekommen)
    Das Programm hat mich bei den Sonderausgaben, Hh-Dienstleistungen und AgB's nach den Aufzuteilenden Betrag gefragt. Leider teilt er den Behinderten-Pauschbetrag meines Ehemanns nicht hälftig auf. Laut BFH-Urteil vom 20.12.2017, Az. III R 2/17, dürfen die Pauschbeträge hälftig aufgeteilt werden.

    Bei der Erstellung der Einzelveranlagungen bin ich auf das Häckchen unter "Sonstiges" Zeile 10 gestoßen. Dort wird berechtigt, dass alle Aufwendungen aufgeteilt werden.

    Meine Frage: Woher weis das Finanzamt, in welcher Steuererkläung (meine) es diese hälftige Aufwendungen eintragen soll?

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

    Liebe Grüße.



    #2
    Zitat von Anton81 Beitrag anzeigen
    "Sonstiges" Zeile 10
    Welche Anlage ist das denn?

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      #3
      Hallo,

      Anlage -Sonstiges-

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Meine Frage: Woher weis das Finanzamt, in welcher Steuererkläung (meine) es diese hälftige Aufwendungen eintragen soll?
        Du gibst doch zwei Erklärungen ab und stellst jeweils den Antrag in Zeile 10 der Anlage Sonstiges. Dort sind doch auch die

        außergewöhnlichen Belastungen genannt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Welche Anlage ist das denn?
          Auch eine der vielen neuen Anlagen, die die Erklärung zunehmend unübersichtlicher machen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Anlage -Sonstiges-
            Danke! Die scheint sich der alphabetischen Sortierung zu widersetzen

            Kommentar


              #7
              Danke! Die scheint sich der alphabetischen Sortierung zu widersetzen
              Die Entwickler von ElsterFormular haben sich im letzten Jahr ihrer Tätigkeit offensichtlich auch darüber Gedanken gemacht und die aus dem

              Hauptvordruck ausgegliederten Anlagen bewusst nach dem Hauptvordruck platziert. Bei den Sonderausgaben ist das auch so.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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