Hallo Elsterprofis,
hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Ich erstelle gerade die Steuererklärung 2019 von mir und meinem Mann.
Bei der Erstellung der Steuererklärung habe ich festgestellt, dass eine Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger wäre. (Wir würden mehr erstattet bekommen)
Das Programm hat mich bei den Sonderausgaben, Hh-Dienstleistungen und AgB's nach den Aufzuteilenden Betrag gefragt. Leider teilt er den Behinderten-Pauschbetrag meines Ehemanns nicht hälftig auf. Laut BFH-Urteil vom 20.12.2017, Az. III R 2/17, dürfen die Pauschbeträge hälftig aufgeteilt werden.
Bei der Erstellung der Einzelveranlagungen bin ich auf das Häckchen unter "Sonstiges" Zeile 10 gestoßen. Dort wird berechtigt, dass alle Aufwendungen aufgeteilt werden.
Meine Frage: Woher weis das Finanzamt, in welcher Steuererkläung (meine) es diese hälftige Aufwendungen eintragen soll?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Liebe Grüße.
hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Ich erstelle gerade die Steuererklärung 2019 von mir und meinem Mann.
Bei der Erstellung der Steuererklärung habe ich festgestellt, dass eine Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger wäre. (Wir würden mehr erstattet bekommen)
Das Programm hat mich bei den Sonderausgaben, Hh-Dienstleistungen und AgB's nach den Aufzuteilenden Betrag gefragt. Leider teilt er den Behinderten-Pauschbetrag meines Ehemanns nicht hälftig auf. Laut BFH-Urteil vom 20.12.2017, Az. III R 2/17, dürfen die Pauschbeträge hälftig aufgeteilt werden.
Bei der Erstellung der Einzelveranlagungen bin ich auf das Häckchen unter "Sonstiges" Zeile 10 gestoßen. Dort wird berechtigt, dass alle Aufwendungen aufgeteilt werden.
Meine Frage: Woher weis das Finanzamt, in welcher Steuererkläung (meine) es diese hälftige Aufwendungen eintragen soll?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Liebe Grüße.
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