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Freiberufler - Abgrenzung EÜR und Einkommensteuererklärung - was wohin?

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    Freiberufler - Abgrenzung EÜR und Einkommensteuererklärung - was wohin?

    Hallo,

    mir ist nicht ganz klar, was genau wohin gehört und warum, wenn ich meine Steuererklärung und die EÜR ausfülle. Bzw. ich mache es so, wie es mir "logisch" erscheint, aber...bei der Steuer ist's das nicht wirklich immer.


    Ein Beispiel als Frage:

    Ich bin Freiberufler (IT) und fahre mit meinem Auto täglich von der Wohnung zum Kunden. Ein eigenes Büro (sprich abgeschlossenes Zimmer) habe ich nicht. Büro gleich "zuhause".
    Nun gebe ich in der EÜR die Kilometer an, die ich zum Kunden fahre. Dadurch verringert sich mein Gewinn entsprechend, der bei der EÜR rausspringt.

    Dieser Gewinn fließt dann in die Einkommensteuer ein.

    Muss ich nun die Kilometer nochmal in der Einkommensteuererklärung angeben?

    Meines Erachtens nein, weil diese ja bereits angegeben wurden. Sonst würden die ja doppelt abgezogen? Aber warum genau? Ist es deshalb, weil die Fahrtkosten vom Betrieb (bei mir eben von zuhause) zum Kunden in die EÜR gehören und die Fahrtkosten von zuhause zum Betrieb (in meinem Fall 0) gehörten in die Einkommensteuererklärung?


    Analoge Frage: Telefonkosten/Internetkosten
    Ich habe sie in der EÜR angegeben (20% der Kosten, denke ich), weil ich es zu diesem Anteil für mein Freiberuflerdasein brauche. Dadurch hat sich erneut ja mein Gewinn bereits reduziert. Darf ich aber auch in der Einkommensteuererklärung nochmal 20% angeben als "Werbungskosten" für "mich"?
    Analog noch Pauschale für Kontoführungsgebühren (bzw. diese Nicht-Beanstandungs-Pauschale).

    Mein Empfinden sagt mir: Nein, nein, nein, weil sie ja schon in der EÜR drin sind und der Rest ist quasi mein "Privatvergnügen". Wie damals als Angestellter...
    Nur sieht die Einkommensteuererklärung damit ja wirklich sehr dürftig aus.

    vg,
    Martin

    #2
    AW: Freiberufler - Abgrenzung EÜR und Einkommensteuererklärung - was wohin?

    Zitat von mapf Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mir ist nicht ganz klar, was genau wohin gehört und warum, wenn ich meine Steuererklärung und die EÜR ausfülle. Bzw. ich mache es so, wie es mir "logisch" erscheint, aber...bei der Steuer ist's das nicht wirklich immer.


    Ein Beispiel als Frage:

    Ich bin Freiberufler (IT) und fahre mit meinem Auto täglich von der Wohnung zum Kunden. Ein eigenes Büro (sprich abgeschlossenes Zimmer) habe ich nicht. Büro gleich "zuhause".
    Nun gebe ich in der EÜR die Kilometer an, die ich zum Kunden fahre. Dadurch verringert sich mein Gewinn entsprechend, der bei der EÜR rausspringt.

    Dieser Gewinn fließt dann in die Einkommensteuer ein.

    Muss ich nun die Kilometer nochmal in der Einkommensteuererklärung angeben?

    Meines Erachtens nein, weil diese ja bereits angegeben wurden. Sonst würden die ja doppelt abgezogen? Aber warum genau? Ist es deshalb, weil die Fahrtkosten vom Betrieb (bei mir eben von zuhause) zum Kunden in die EÜR gehören und die Fahrtkosten von zuhause zum Betrieb (in meinem Fall 0) gehörten in die Einkommensteuererklärung?


    Analoge Frage: Telefonkosten/Internetkosten
    Ich habe sie in der EÜR angegeben (20% der Kosten, denke ich), weil ich es zu diesem Anteil für mein Freiberuflerdasein brauche. Dadurch hat sich erneut ja mein Gewinn bereits reduziert. Darf ich aber auch in der Einkommensteuererklärung nochmal 20% angeben als "Werbungskosten" für "mich"?
    Analog noch Pauschale für Kontoführungsgebühren (bzw. diese Nicht-Beanstandungs-Pauschale).

    Mein Empfinden sagt mir: Nein, nein, nein, weil sie ja schon in der EÜR drin sind und der Rest ist quasi mein "Privatvergnügen". Wie damals als Angestellter...
    Nur sieht die Einkommensteuererklärung damit ja wirklich sehr dürftig aus.

    vg,
    Martin
    Hallo,

    Ich empfehle dringend einen Steuerberater.
    Steuerberatung darf dieses Forum nicht leisten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Freiberufler - Abgrenzung EÜR und Einkommensteuererklärung - was wohin?

      Steuerberatung geht nicht, aber ganz allgemein gehalten gilt folgendes:

      - In der Anlage EÜR - Einahmeüberschussrechnung - wird der Gewinn bzw. Verlust aus der jeweiligen Tätigkeit ermittelt (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben). Die Anlage EÜR ist als eigenständige Steuererklärung mit Zertifikat (Authentifizierung) zu übermitteln. Wurde die Anlage EÜR im Benutzerkonto bei Mein ELSTER gefertigt erfolgt der Versand bereits automatisch mit Authentifizierung.

      - Zusätzlich ist der in der Anlage EÜR ermittelte Gewinn bzw. Verlust in der Einkommensteuererklärung auf der entsprechenden Anlage (z. B. Anlage G bei Gewerbebetieb oder Anlage S bei selbständiger Arbeit) zu erjkären. Die Einkommensteuererklärung ist ebenfalls als selbständige Steuererklärung mit Zertifikat (Authentifizierung) zu ermitteln. Wurde die Einkommensteuererklärung im Benutzerkonto bei Mein ELSTER gefertigt erfolgt der Versand bereits automatisch mit Authentifizierung.

      Bei dieser Art der Datenübermittlung ist dem Finanzamt kein Papierausdruck mehr zu übersenden. Mit der elektronischen Übermittlung ist alles erledigt.

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        #4
        AW: Freiberufler - Abgrenzung EÜR und Einkommensteuererklärung - was wohin?

        Nur sieht die Einkommensteuererklärung damit ja wirklich sehr dürftig aus.
        Naja, die Anlage Vorsorgeaufwand musst du schon noch ausfüllen. Aber sonst, das siehst du richtig, trägst du nur deinen Gewinn aus der EÜR in die Anlage G oder S ein.

        Deine Betriebsausgaben hast du ja bereits in der EÜR erklärt, doppelt geht natürlich nicht!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Freiberufler - Abgrenzung EÜR und Einkommensteuererklärung - was wohin?

          Danke euch für die Infos. Ich weiß, dass man keine Steuerberatung leisten darf, daher habe ich auch versucht, es so einfach und "allgemeingültig" zu formulieren, dass die Info generell anwendbar ist.

          Eure Info hat mich in meiner Auffassung bestätigt, dass ich gar nicht so falsch lag. Den Rest muss mir der Steuerberater erklären. Vielen Dank euch allen :-)

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