Hallo,
mir ist nicht ganz klar, was genau wohin gehört und warum, wenn ich meine Steuererklärung und die EÜR ausfülle. Bzw. ich mache es so, wie es mir "logisch" erscheint, aber...bei der Steuer ist's das nicht wirklich immer.
Ein Beispiel als Frage:
Ich bin Freiberufler (IT) und fahre mit meinem Auto täglich von der Wohnung zum Kunden. Ein eigenes Büro (sprich abgeschlossenes Zimmer) habe ich nicht. Büro gleich "zuhause".
Nun gebe ich in der EÜR die Kilometer an, die ich zum Kunden fahre. Dadurch verringert sich mein Gewinn entsprechend, der bei der EÜR rausspringt.
Dieser Gewinn fließt dann in die Einkommensteuer ein.
Muss ich nun die Kilometer nochmal in der Einkommensteuererklärung angeben?
Meines Erachtens nein, weil diese ja bereits angegeben wurden. Sonst würden die ja doppelt abgezogen? Aber warum genau? Ist es deshalb, weil die Fahrtkosten vom Betrieb (bei mir eben von zuhause) zum Kunden in die EÜR gehören und die Fahrtkosten von zuhause zum Betrieb (in meinem Fall 0) gehörten in die Einkommensteuererklärung?
Analoge Frage: Telefonkosten/Internetkosten
Ich habe sie in der EÜR angegeben (20% der Kosten, denke ich), weil ich es zu diesem Anteil für mein Freiberuflerdasein brauche. Dadurch hat sich erneut ja mein Gewinn bereits reduziert. Darf ich aber auch in der Einkommensteuererklärung nochmal 20% angeben als "Werbungskosten" für "mich"?
Analog noch Pauschale für Kontoführungsgebühren (bzw. diese Nicht-Beanstandungs-Pauschale).
Mein Empfinden sagt mir: Nein, nein, nein, weil sie ja schon in der EÜR drin sind und der Rest ist quasi mein "Privatvergnügen". Wie damals als Angestellter...
Nur sieht die Einkommensteuererklärung damit ja wirklich sehr dürftig aus.
vg,
Martin
mir ist nicht ganz klar, was genau wohin gehört und warum, wenn ich meine Steuererklärung und die EÜR ausfülle. Bzw. ich mache es so, wie es mir "logisch" erscheint, aber...bei der Steuer ist's das nicht wirklich immer.
Ein Beispiel als Frage:
Ich bin Freiberufler (IT) und fahre mit meinem Auto täglich von der Wohnung zum Kunden. Ein eigenes Büro (sprich abgeschlossenes Zimmer) habe ich nicht. Büro gleich "zuhause".
Nun gebe ich in der EÜR die Kilometer an, die ich zum Kunden fahre. Dadurch verringert sich mein Gewinn entsprechend, der bei der EÜR rausspringt.
Dieser Gewinn fließt dann in die Einkommensteuer ein.
Muss ich nun die Kilometer nochmal in der Einkommensteuererklärung angeben?
Meines Erachtens nein, weil diese ja bereits angegeben wurden. Sonst würden die ja doppelt abgezogen? Aber warum genau? Ist es deshalb, weil die Fahrtkosten vom Betrieb (bei mir eben von zuhause) zum Kunden in die EÜR gehören und die Fahrtkosten von zuhause zum Betrieb (in meinem Fall 0) gehörten in die Einkommensteuererklärung?
Analoge Frage: Telefonkosten/Internetkosten
Ich habe sie in der EÜR angegeben (20% der Kosten, denke ich), weil ich es zu diesem Anteil für mein Freiberuflerdasein brauche. Dadurch hat sich erneut ja mein Gewinn bereits reduziert. Darf ich aber auch in der Einkommensteuererklärung nochmal 20% angeben als "Werbungskosten" für "mich"?
Analog noch Pauschale für Kontoführungsgebühren (bzw. diese Nicht-Beanstandungs-Pauschale).
Mein Empfinden sagt mir: Nein, nein, nein, weil sie ja schon in der EÜR drin sind und der Rest ist quasi mein "Privatvergnügen". Wie damals als Angestellter...
Nur sieht die Einkommensteuererklärung damit ja wirklich sehr dürftig aus.
vg,
Martin
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