Hallo zusammen,
meine Selbständigkeit habe ich seit 2014 beendet. Dort habe ich ein Unternehmen betreut das durch einen Fehler von mir verklagt worden ist. Dieser Prozess hat sich ewig bis Ende 2017 hingezogen ... mit dem ehemaligen Kunden habe ich mich aussergerichtlich über eine Zahlung geeinigt.
Ein Freund der Steuerberater ist - nur leider gerade im Urlaub nicht erreichbar ist - meinte zu mir, dass ich das Rückwirkend auf die schon beendete Selbständigkeit Geltend machen kann. Ich muss nur eine bestimmte Anlage in der Steuererklärung ausfüllen.
Leider habe ich mir das damals nicht notiert. Habt ihr eine Idee in welcher Anlage ich diese Kosten im Rahmen meiner alten Selbständigkeit geltend machen kann? Nachweise über das gerichtliche / Einigung habe ich für das FA und würde ich natürlich auch beilegen.
Danke im Voraus.
meine Selbständigkeit habe ich seit 2014 beendet. Dort habe ich ein Unternehmen betreut das durch einen Fehler von mir verklagt worden ist. Dieser Prozess hat sich ewig bis Ende 2017 hingezogen ... mit dem ehemaligen Kunden habe ich mich aussergerichtlich über eine Zahlung geeinigt.
Ein Freund der Steuerberater ist - nur leider gerade im Urlaub nicht erreichbar ist - meinte zu mir, dass ich das Rückwirkend auf die schon beendete Selbständigkeit Geltend machen kann. Ich muss nur eine bestimmte Anlage in der Steuererklärung ausfüllen.
Leider habe ich mir das damals nicht notiert. Habt ihr eine Idee in welcher Anlage ich diese Kosten im Rahmen meiner alten Selbständigkeit geltend machen kann? Nachweise über das gerichtliche / Einigung habe ich für das FA und würde ich natürlich auch beilegen.
Danke im Voraus.
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