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    Abfindung Eintragen

    Hallo Gemeinde,

    meine Frau hat letztes Jahr eine Abfindung in Höhe von 4500€ erhalten, diese ist allerdings nicht extra auf Ihrer elektronischen Lohnsterbescheinigung vermerkt sondern dem gesamt Brutto (Punkt 3) zugerechnet.
    Nun meine Frage ich wollte das die Abfindung mit der fünftel Regelung begünstigt wird.
    Wie trage ich dies nun ein ? Beziehungsweise ist dies überhaupt möglich wenn der Arbeitgeber es einfach auf das Brutto drauf rechnet.

    vielen Dank für eure Antworten

    #2
    Versuch mal einen Eintrag unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung. Dann siehst du ja, ob ElsterFormular die Steuer nach

    § 34 Abs. 1 EStG berechnet. Beim Finanzamt müssen die Unterlagen zu dieser Abfindung eingereicht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo alex582,

      grundsätzlich entscheidet ja das Finanzamt ob die Abfindung ermäßigt besteuert wird anhand der Unterlagen, die es dazu haben will egal wo der Arbeitgeber dies eingetragen hat.

      Tschüß

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        #4
        danke für die Antworten, ich habe es bei Punkt 19 eingetragen und werde die Unterlagen mit senden. ✌

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