Hallo Gemeinde,
meine Frau hat letztes Jahr eine Abfindung in Höhe von 4500€ erhalten, diese ist allerdings nicht extra auf Ihrer elektronischen Lohnsterbescheinigung vermerkt sondern dem gesamt Brutto (Punkt 3) zugerechnet.
Nun meine Frage ich wollte das die Abfindung mit der fünftel Regelung begünstigt wird.
Wie trage ich dies nun ein ? Beziehungsweise ist dies überhaupt möglich wenn der Arbeitgeber es einfach auf das Brutto drauf rechnet.
vielen Dank für eure Antworten
meine Frau hat letztes Jahr eine Abfindung in Höhe von 4500€ erhalten, diese ist allerdings nicht extra auf Ihrer elektronischen Lohnsterbescheinigung vermerkt sondern dem gesamt Brutto (Punkt 3) zugerechnet.
Nun meine Frage ich wollte das die Abfindung mit der fünftel Regelung begünstigt wird.
Wie trage ich dies nun ein ? Beziehungsweise ist dies überhaupt möglich wenn der Arbeitgeber es einfach auf das Brutto drauf rechnet.
vielen Dank für eure Antworten
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