Hallo Zusammen,
1. Die Arbeitszeit im Garten- und Landschaftsbau ist täglich länger als 8 Stunden (inkl. Fahrtzeit)
2. der Arbeitgeber hat auf der Lohnsteuerbescheinigung einen stfr. Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit in Höhe von EUR 638,04 € angegeben
3. hierfür liegt aktuell keine gesonderte Auflistung des Arbeitgebers für den jeweiligen Verpflegungszuschuss vor. Die Dame in der Lohnbuchung ist, ich sage mal etwas kompliziert, sodass wie momentan keine Chance sehe, diese Auflistung für 2015 nachträglich zu erhalten.
Fragen:
1. Kann man ohne diese gesonderte Auflistung eine Verpflegungspauschale angeben? Ich habe ja nicht wirklich eine Angabe, an wie vielen Tagen man über die 8 Stunden gekommen bin. (auch wenn dies mit Fahrzeit ja fast täglich vorkommt, der AG aber ja nur einen gewissen Betrag für einen bestimmten Zeitraum den Verpflegungszuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung angibt).
2. Wenn man täglich länger als 8 Stunden unterwegs ist, man bspw. die Belege für Mittagessen (Bäcker, Supermarkt etc.) aufhebt, kann ich diese dann zusätzlich absetzen? Es gibt ja eigentlich keinen richtigen Nachweis, dass ich täglich länger als 8 Stunden unterwegs bin. Oder geht das nur für den Zeitraum an denen man von der Firma für den Verpflegungszuschuss erhalten hat?
3. Im Grunde ist doch fast jeder Vollzeitarbeiter mit Fahrzeit mehr als 8 Stunden unterwegs.....
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und wirke nicht ganz so dumm . Bin neu in dem Thema und versuche mich einigermaßen Zurecht zu finden.
Grüße
1. Die Arbeitszeit im Garten- und Landschaftsbau ist täglich länger als 8 Stunden (inkl. Fahrtzeit)
2. der Arbeitgeber hat auf der Lohnsteuerbescheinigung einen stfr. Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit in Höhe von EUR 638,04 € angegeben
3. hierfür liegt aktuell keine gesonderte Auflistung des Arbeitgebers für den jeweiligen Verpflegungszuschuss vor. Die Dame in der Lohnbuchung ist, ich sage mal etwas kompliziert, sodass wie momentan keine Chance sehe, diese Auflistung für 2015 nachträglich zu erhalten.
Fragen:
1. Kann man ohne diese gesonderte Auflistung eine Verpflegungspauschale angeben? Ich habe ja nicht wirklich eine Angabe, an wie vielen Tagen man über die 8 Stunden gekommen bin. (auch wenn dies mit Fahrzeit ja fast täglich vorkommt, der AG aber ja nur einen gewissen Betrag für einen bestimmten Zeitraum den Verpflegungszuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung angibt).
2. Wenn man täglich länger als 8 Stunden unterwegs ist, man bspw. die Belege für Mittagessen (Bäcker, Supermarkt etc.) aufhebt, kann ich diese dann zusätzlich absetzen? Es gibt ja eigentlich keinen richtigen Nachweis, dass ich täglich länger als 8 Stunden unterwegs bin. Oder geht das nur für den Zeitraum an denen man von der Firma für den Verpflegungszuschuss erhalten hat?
3. Im Grunde ist doch fast jeder Vollzeitarbeiter mit Fahrzeit mehr als 8 Stunden unterwegs.....
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und wirke nicht ganz so dumm . Bin neu in dem Thema und versuche mich einigermaßen Zurecht zu finden.
Grüße
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