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Verpflegungspauschale länger als 8 Stunden täglich unterwegs

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    Verpflegungspauschale länger als 8 Stunden täglich unterwegs

    Hallo Zusammen,

    1. Die Arbeitszeit im Garten- und Landschaftsbau ist täglich länger als 8 Stunden (inkl. Fahrtzeit)
    2. der Arbeitgeber hat auf der Lohnsteuerbescheinigung einen stfr. Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit in Höhe von EUR 638,04 € angegeben
    3. hierfür liegt aktuell keine gesonderte Auflistung des Arbeitgebers für den jeweiligen Verpflegungszuschuss vor. Die Dame in der Lohnbuchung ist, ich sage mal etwas kompliziert, sodass wie momentan keine Chance sehe, diese Auflistung für 2015 nachträglich zu erhalten.

    Fragen:
    1. Kann man ohne diese gesonderte Auflistung eine Verpflegungspauschale angeben? Ich habe ja nicht wirklich eine Angabe, an wie vielen Tagen man über die 8 Stunden gekommen bin. (auch wenn dies mit Fahrzeit ja fast täglich vorkommt, der AG aber ja nur einen gewissen Betrag für einen bestimmten Zeitraum den Verpflegungszuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung angibt).

    2. Wenn man täglich länger als 8 Stunden unterwegs ist, man bspw. die Belege für Mittagessen (Bäcker, Supermarkt etc.) aufhebt, kann ich diese dann zusätzlich absetzen? Es gibt ja eigentlich keinen richtigen Nachweis, dass ich täglich länger als 8 Stunden unterwegs bin. Oder geht das nur für den Zeitraum an denen man von der Firma für den Verpflegungszuschuss erhalten hat?

    3. Im Grunde ist doch fast jeder Vollzeitarbeiter mit Fahrzeit mehr als 8 Stunden unterwegs.....


    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und wirke nicht ganz so dumm . Bin neu in dem Thema und versuche mich einigermaßen Zurecht zu finden.

    Grüße

    #2
    AW: Verpflegungspauschale länger als 8 Stunden täglich unterwegs

    3. Im Grunde ist doch fast jeder Vollzeitarbeiter mit Fahrzeit mehr als 8 Stunden unterwegs.....
    Aber eben nicht im Außendienst und nur dafür kann man Verpflegungsmehraufwand geltend machen!

    Es gibt nur die Pauschalen und die Tage musst du selbst zusammenzählen, wenn sie dir die Dame aus der Lohnbuchhaltung nicht geben kann.

    Vielleicht lässt sich die Anzahl der Tage aus dem steuerfreien Zuschuss von 638,04 € berechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungspauschale länger als 8 Stunden täglich unterwegs

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Aber eben nicht im Außendienst und nur dafür kann man Verpflegungsmehraufwand geltend machen!

      Es gibt nur die Pauschalen und die Tage musst du selbst zusammenzählen, wenn sie dir die Dame aus der Lohnbuchhaltung nicht geben kann.

      Vielleicht lässt sich die Anzahl der Tage aus dem steuerfreien Zuschuss von 638,04 € berechnen.
      Ich verstehe...hatte mich schon gewundert....würde ja sonst jeder angeben
      Danke für die schnelle Hilfe.

      Kommentar

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